Fachschaftenbeauftragte
Stellung | Funktionsträger*innen der Studierendenschaft |
Amtszeit | 1 Jahr |
monatliche Vergütung | ca. 400€ (als AStA-Referent*innen) |
Jahresetat | 1.000€ (max. 100€ pro Monat) |
Team |
|
Die Fachschaftenbeauftragten (kurz FSB) werden von den Fachschaften gewählt und vertreten diese zentral. Sie sind zugleich autonome Referent*innen des AStA-Fachschaftenreferat.
Zusammensetzung
Die Satzung der Studierendenschaft sieht vor, dass es immer vier FSB gibt. Sie werden von der Fachschaftenkonferenz auf eine Amtszeit von einem Jahr gewählt. Die Wahlen finden in der Regel über das gesamte Jahr verteilt einzeln statt. Aktuell besteht das Team der FSB aus Jan-Hendrik (Fachschaft Politikwissenschaft), Moritz (Fachschaft Germanistik), Lena (Fachschaft Anglistik) und Nicolas (Fachschaft Skandinavistik).
AStA-Fachschaftenreferat
Die Fachschaftenbeauftragte sind zugleich autonome AStA-Referent*innen und als solche innerhalb des AStA für die Belange der Fachschaften zuständig. Dabei nehmen die sie die Belange der Fachschaften in einger Zuständigkeit wahr und tragen dafür die Verantwortung. Das Büro des Fachschaftenreferat befindet sich in Raum 205 am Schlossplatz 1.
Aufgaben der Fachschaftenbeauftragten
Die FSB haben aktuell folgende Aufgaben:
- Sie unterstützen die Fachschaften bei ihren Aufgaben.
- Sie vertreten die Interessen der Fachschaften.
- Sie koordinieren die Fachschaften mit den Gremien der Studierendenschaft.
- Sie koordinieren die Fachschaften mit den Gremien der Universität.
- Sie ordnen den Fachschaften ihre Studierendengänge, Fachbereiche und Fächer zu.
- Sie organisieren die Fachschaftenkonferenz.
- Sie verfolgen relevante Neuigkeiten aus der Hochschulpolitik.
- Sie bearbeiten die Erstattungsanträge der Fachschaften.
Unterstützung der Fachschaften
Die FSB unterstützen die Fachschaften einzeln bei Fachschaftsbesuchen und gemeinsam auf dem Fachschaftentag. Die Unterstützung umfasst situationsabhängig unter anderem die Durchführung gemeinsamer Projekte, den Informationsaustausch und das Anbahnen relevanter Kontakte.
Interessenvertretung der Fachschaften
Die FSB vertreten die Interessen der Fachschaften nach außen, insbesondere gegenüber dem AStA, dem StuPa, dem Rektorat und außeruniversitären Organisationen. Was im Interesse der Fachschaften liegt wird je nach Möglichkeit von den Fachschaften per Mail oder auf der FK erfragt, bzw. falls dies zeitlich nicht möglich scheint, nach bestem Wissen und Gewissen antizipiert.
Zusätzlich wird einmal im Semester die Rektorats-FK organisiert, auf welcher die Fachschaften ihre Anliegen gemeinsam an das Rektorat herantragen können.
Koordination mit Gremien
Die FSB bemühen sich um die Koordination mit möglichst vielen Gremien. Für den Senat, das Studierendenparlament und das AStA-Plenum besteht in der Regel immer ein aufrechter Kommunikationsfluss. Hinsichtlich der Fachbereichsräte, Studienbeiräte und Vorstände wissenschaftlicher Einrichtungen (Institutsvorstände, Seminarvorstände, etc.) und diversen weiteren Gremien sind die FSB in der Regel auf den Informationszufluss aus den Fachschaften angewiesen.
Zuordnung der Studiengänge
Die FSB ordnen die Studiengänge der Universität den Fachschaften der Studierendenschaft zu. Bei Änderungen wird mit den betroffenen Fachschaften Rücksprache abgehalten. Hierdurch wird bestimmt, wer welche Fachschaftsvertretung wählen darf. Auch hat die Anzahl der Studierenden, die einer Fachschaft zugeordnet sind, einen Einfluss auf die Höhe des Jahresetats einer Fachschaft.
Organisation der Fachschaftenkonferenz
→ Hauptartikel: Fachschaftenkonferenz
Beobachtung relevanter Neuigkeiten
Die FSB verfolgen relevante Neuigkeiten aus der Studierendenschaft, Gremien der akademischen Selbstverwaltung der Universität und der Hochschulpolitik und stellen den wechselseitigen Informationsfluss her. Relevante Neuigkeiten, die öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen, werden auf der FK berichtet.
Erstattungsanträge
→ Hauptartikel: Leitfaden zu Erstattungsanträgen
Erstattungsanträge werden vorrangig und innerhalb einer Woche von den FSB bearbeitet. Das heißt, der Antrag wird, sofern er richtig gestellt wurde, an das Finanzreferat weitergeleitet und bei fehlenden/fehlerhaften Angaben zurück an die Fachschaft geschickt. Redaktionelle Fehler, welche von den FSB ohne zusätzliche Kenntnisse zum Erstattungsantrag behoben werden können, werden von den FSB korrigiert und an das Finanzreferat weitergeleitet.