Berichte aus dem StuPa: Unterschied zwischen den Versionen

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* Es wird in zwei Wochen eine Person mit der Befassung mit dem Semesterticket beauftragt. Diese Person soll die Neuverhandlungen zum Semesterticket begleiten und das StuPa sowohl über den Stand der Verhandlungen unterrichten als auch diesbezüglich beraten. Dazu gibt es bereits eine AStA-AG. Die AG soll durch die beauftragte Person begleitet werden. Hinzu kommt, dass die Person auch Eingaben der Fraktionen und Mitglieder des StuPa in die AG einbringen soll und das Recht auf Einsicht in die Akten der Studierendenschaft bekommt, sofern ein Bezug zu den Verhandlungen besteht und dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen.
* Es wird in zwei Wochen eine Person mit der Befassung mit dem Semesterticket beauftragt. Diese Person soll die Neuverhandlungen zum Semesterticket begleiten und das StuPa sowohl über den Stand der Verhandlungen unterrichten als auch diesbezüglich beraten. Dazu gibt es bereits eine AStA-AG. Die AG soll durch die beauftragte Person begleitet werden. Hinzu kommt, dass die Person auch Eingaben der Fraktionen und Mitglieder des StuPa in die AG einbringen soll und das Recht auf Einsicht in die Akten der Studierendenschaft bekommt, sofern ein Bezug zu den Verhandlungen besteht und dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen.
* Eine Änderungsordnung zur Änderung der Härtefallordnung und der Beitragsordnung wurde beschlossen. Hiermit wird die Frist für die Rückerstattung des Semesterbeitrages aus Gründen der sozialen Härte bis zum Semesterende ausgeweitet und neu geregelt, dass Studierende, die nicht BAföG-berechtigt sind, sozialdarlehensberechtigt sind. Vorher waren nur Studierende sozialdarlehensberechtigt, die nie BAföG-berechtigt waren. Außerdem kann die Rückerstattung des Semesterbeitrags in sozialen Härtefällen nun nach Absprache mit der AStA-Sozialberatung (telefonisch oder per Mail) auch digital beantragt werden.
* Eine Änderungsordnung zur Änderung der Härtefallordnung und der Beitragsordnung wurde beschlossen. Hiermit wird die Frist für die Rückerstattung des Semesterbeitrages aus Gründen der sozialen Härte bis zum Semesterende ausgeweitet und neu geregelt, dass Studierende, die nicht BAföG-berechtigt sind, sozialdarlehensberechtigt sind. Vorher waren nur Studierende sozialdarlehensberechtigt, die nie BAföG-berechtigt waren. Außerdem kann die Rückerstattung des Semesterbeitrags in sozialen Härtefällen nun nach Absprache mit der AStA-Sozialberatung (telefonisch oder per Mail) auch digital beantragt werden.
* Ein wurden drei inhaltliche Anträge vertagt. Diese thematisieren eLectures, sanitären Einrichtungen und ein nachhaltiges Studierendenwerk.
* Es wurden drei inhaltliche Anträge vertagt. Diese thematisieren eLectures, sanitären Einrichtungen und ein nachhaltiges Studierendenwerk.


Am 27.4. findet die nächste StuPa-Sitzung statt.
Am 27.4. findet die nächste StuPa-Sitzung statt.

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