Probleme für Fachschaften durch Corona
Durch die Corona-Situation sind einige Probleme für Fachschaften entstanden.
Gebäudezutritt für Fachschaften
Der Gebäudezutritt für Fachschaften ist aufgrund der aktuellen Bestimmungen der Universität hinsichtlich des Umgangs mit der Corona-Situation nur vorgesehen, um unter Berücksichtigung der allgemeingültigen Schutzmaßnahmen:
- notwendige Dokumente zu holen.
- notwendige Büroarbeiten zu erledigen.
Sitzungen stattfinden zu lassen. (Sitzungen sollten nur stattfinden, wenn Beschlussfassungen in elektronischer Kommunikation nicht möglich sind.)
Auf Hinweis aus dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft wird dazu geraten, keine Offline-Sitzungen stattfinden zu lassen, da diese zu Bußgeldern führen können. Das Ministerium ist der Auffassung, dass Gremien der Studierendenschaften und der Fachschaften nicht zum Hochschulbetrieb zählen und daher keinen Anspruch darauf haben, in universitären Gebäuden zu tagen.
Hierzu stellt sich die Frage an alle Fachschaften, wie einzelne Fachschaften hiermit umgehen.
Einige Fachschaften haben uns bereits auf diese Fragen geantwortet. So werden Sitzungen in der Regel über Jitsi oder Zoom online abgehalten und die Beratung erfolgt unter anderem über Zoom-Präsenzzeiten, per Mail und telefonisch. Die Hinweise auf diese Angebote wurden über social Media geteilt.
Durch die Corona-Epidemie-Hochschulverordnung wurden unter anderem Verfahrensregeln für Gremien definiert, durch welche Online-Sitzungen und Rundlaufverfahren auch dann rechtssicher durch geführt werden können, wenn sie nicht in der Geschäftsordnung vorgesehen sind. Das Betreten des Fachschaftsraums kann so umgangen werden.