Gesetz zu COVID-19: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie''' wurde am 1. April vom Landtag in der 1. Lesung behandelt und an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (federführend) und zehn weitere überwiesen. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat am 1. April im Anschluss an die Sitzung des Landtagsplenums und am 6. April über den Gesetzesentwurf beraten. Am 9. April soll es ab 10 Uhr eine weitere Sitzung des Ausschusses geben und ab 12 Uhr im Plenum des Landtags über das Gesetz in 2. Lesung behandelt und beschlossen werden.
Das '''Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie''' wurde am 1. April vom Landtag in der 1. Lesung behandelt und an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (federführend) und zehn weitere überwiesen. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat am 1. April im Anschluss an die Sitzung des Landtagsplenums und am 6. April über den Gesetzesentwurf beraten. Am 9. April soll es ab 10 Uhr eine weitere Sitzung des Ausschusses geben und ab 12 Uhr im Plenum des Landtags über das Gesetz in 2. Lesung behandelt werden. Das Gesetz soll am 14. April vom Landtag beschlossen werden.


Unter anderem würden dadurch dem [[Ministerium für Kultur und Wissenschaft]] Eingriffsmöglichkeiten in die Autonomie der Hochschulen, Studierendenschaften und Fachschaften gewährt.
Unter anderem würden dadurch dem [[Ministerium für Kultur und Wissenschaft]] Eingriffsmöglichkeiten in die Autonomie der Hochschulen, Studierendenschaften und Fachschaften gewährt.
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Der Änderungsantrag und der Gesamtantrag einstimmig angenommen, bei Enthaltung der einer Fraktion.
Der Änderungsantrag und der Gesamtantrag einstimmig angenommen, bei Enthaltung der einer Fraktion.
== [https://www.landtag.nrw.de/home/aktuelles-presse/parlaments-tv/video.html?id=1110083 Landtagsdebatte zur 2. Lesung] ==
Am 9. April debattierte der Landtag ab 13:40 Uhr über den Gesetzesentwurf. Es wurden weitere Änderungen übernommen. Es wurde die Einberufung einer dritten Lesung beantragt. Der Antrag wurde gemäß der Geschäftsordnung des Landtags automatisch angenommen. Daher findet am 14. April eine dritte Lesung statt, in welcher der Antrag beschlossen wird.