Gesetz zu COVID-19: Unterschied zwischen den Versionen

1.153 Bytes hinzugefügt ,  11:24, 9. Apr. 2020
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 64: Zeile 64:


Eine zentrale Regelung in Prüfungsangelegenheiten wird begrüßt.
Eine zentrale Regelung in Prüfungsangelegenheiten wird begrüßt.
== [https://www.landtag.nrw.de/home/aktuelles-presse/parlaments-tv/video.html?id=1110120 Beratung im Landtagsausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 9. April] ==
Ab 10:39 Uhr debattierte der Ausschuss über den Gesetzesentwurf. Während der Sitzung wurde ein Änderungsantrag mehrerer Fraktionen eingereicht. Es wurden nacheinander die Anhörung ausgewertet, der Änderungsantrag besprochen und über den Gesetzesentwurf abgestimmt.
Zur Anhörung wurden die zentralen Punkte zusammengefasst. Dabei wurde betont, dass Freiwilligkeit mehr Potenzial hat als Zwang, dass das Parlament funktioniert, und dass die Fraktionen der Regierungskoalition mitspielen.
Der Änderungsantrag umfasst 14 Seiten. Die Kollektivierung soll bleiben, ein Freiwilligenregister soll eingerichtet werden und Zwangsarbeit soll nicht länger vorgesehen sein. Es wurden einige Fristen, Prüfungen und Evaluationen eingeführt, damit die Ermächtigungen immer wieder vor dem Parlament begründet werden müssen. Die Epidemische Lage wird auf zwei Monate beschränkt.
Der Änderungsantrag und der Gesamtantrag einstimmig angenommen, bei Enthaltung der einer Fraktion.