Geschäftsordnung der FK
Am 2. Februar 2020 wurde folgender Entwurf für eine neue Geschäftsordnung eingebracht, welcher zur Vorlesungszeit behandelt werden soll. Die aktuell gültige Geschäftsordnung findet ihr im Fachschaftenportal[1]
§ 1 Allgemeines
Diese Geschäftsordnung (GO) regelt die Fachschaftenkonferenz (FK) und basiert auf der Satzung der Studierendenschaft der Universität Münster vom 2. November 2015, mit allen Änderungen bis zum 11. Februar 2019. Mitglieder sind alle Fachschaften. Sie bestimmen selbst über ihre Vertretung und sind von der FK unabhängig.
§ 2 Aufgaben
- Über die FK kommunizieren die Fachschaften untereinander und nach außen, unterstützen sich gegenseitig, positionieren sich und geben Empfehlungen ab.
- Sie fördert Fachschaften mit Geldern der Studierendenschaft.
- Sie wählt die Fachschaftenbeauftragten (FSB).
§ 3 Vorsitz und Fachschaftenbeauftragte
- Die Amtszeit endet nach Rücktritt, konstruktivem Misstrauensvotum oder einem Jahr. Sie verlängert sich übergangsweise zur Vermeidung unbesetzter Stellen.
- Der Vorsitz organisiert und vertritt die FK. Er liegt bei den FSB. Gibt es keine, übernimmt der AStA-Vorsitz für ihre Wahl.
- die FSB sind beauftragt, relevante Vorgänge zu begleiten, für einen Informationsaustausch mit entsprechenden Stellen zu sorgen, regelmäßig über die Verwendung der Gelder zu berichten und die Beschlüsse zu verwirklichen. Sie können im Jahr bis zu 1000€, monatlich maximal 100€, antragslos verwenden.
- Der Vorsitz entscheidet mit einfacher Mehrheit. Harmonie ist erwünscht.
§ 4 Vorbereitung
- Die FK tagt zur Vorlesungszeit wöchentlich, sonst monatlich und immer öffentlich. Sie wird bei schwerwiegenden Gründen abgesagt, nur außerhalb eines nachvollziehbaren Turnus extra einberufen und findet gewöhnlich Dienstags ab 18 Uhr c.t. in einem möglichst gleichbleibenden Raum statt, außerhalb der Vorlesungszeit gewöhnlich im AStA-Plenumsraum.
- Der Vorsitz kann außerordentliche Sitzungen einberufen. Er muss, falls über 10% der Mitglieder dies beantragen. 48 Stunden vor Beginn einer außerordentlichen Sitzung geht den Mitgliedern eine Einladung mit Sitzungsort, Datum und Uhrzeit des Sitzungsbeginns zu.
§ 5 Durchführung
- Der Vorsitz leitet die Sitzung, falls die FK nichts anderes bestimmt. Der Vorsitz kann die Sitzungsleitung abgeben. Konkrete Gründe dafür werden genannt.
- Der Vorsitz empfiehlt eine TO, welche zumindest Berichte und Anträge umfasst. Die TO gilt, sobald alle Wünsche der Mitglieder zur TO behandelt wurden.
- Die Sitzungsleitung führt eine vorrangig nach Geschlecht und nachrangig nach Fachschaft ausgeglichene Redeliste. Steht nach einem männlichen Redebeitrag keine nicht-männliche Person auf der Redeliste, so wird sie im Anschluss für männliche Personen geschlossen, andernfalls erhält die nächste nicht-männliche Person das Wort. GO-Anträge können von dieser GO abweichend über die Führung der Redeliste bestimmen.
- Bei andauernden Störungen der Sitzung oder diskriminierenden, militaristischen oder faschistischen Äußerungen oder Redeinhalten sowie persönlichen Beleidigungen kann die Sitzungsleitung in Absprache mit den anwesenden Fachschaften Sanktionen verhängen. Diese können von einer Verwarnung, über ein Redeverbot im aktuellen Tagesordnungspunkt bis hin zu einem Verweis aus dem Sitzungsraum gehen. Die Definitionsmacht über Sexismus liegt alleine bei FLINT*.
§ 6 Anträge an die Geschäftsordnung
GO-Anträge lenken Debatte, TO, Protokollführung und Sitzungsleitung im Rahmen der Sitzung und der GO. Sie können nur von Mitgliedern gestellt werden, haben Vorrang auf der Redeliste und sind durch das Heben beider Hände oder absprachegemäß zu kennzeichnen. Redebeiträge und Abstimmungen werden nur auf Wunsch der Betroffenen oder begründet seitens Vorsitz unterbrochen. Der Beschluss erfolgt ohne Gegenrede sofort oder bei einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. § 7 gilt nicht für GO-Anträge.
§ 7 Wahl- und Abstimmungsmodus
- Anträge sind Texte. Sie dürfen begründet in Eile gestellt werden (Eilanträge). Nur Mitglieder dürfen Gelder beantragen (Finanzanträge). Finanzanträge dürfen, unterstützt von mindestens 10% der Mitglieder, Eilanträge sein.
- Vor Wahlverfahren läuft eine mindestens sechswöchige mindestens zwei Sitzungen umfassende Nominierungsphase. Nominierungen sind in Textform gehalten und gehen von einem Mitglied aus und allen Mitgliedern unverzüglich zu. Nominierungen männlicher Personen werden nur für Wahlverfahren zugelassen, wenn mindestens die Hälfte der FSB, abzüglich der*des abzulösenden FSB, nicht-männlich ist. Begründete Ausnahmen hierzu können nach der Nominierungsphase auf dem Eilantragsweg beschlossen werden. Das Wahlverfahren beginnt, sobald über alle Nominierungszulassungen entschieden wurde. Gültig gewählte FSB werden dem AStA-Vorsitz zum Ende der Folgesitzung ihrer Wahl zur Ernennung als Fachschaftenreferent*innen vorgeschlagen.
- Jede Fachschaft hat eine Stimme. Diese kann als Text und in Sitzungen mündlich abgegeben werden. Den Text begleitet eine Unterschrift mit Namenswiedergabe, der Stempel oder die Mailadresse der Fachschaft als Absender. Stimmen lassen sich vor Beschluss ändern.
- Wahlen und Anträge durchlaufen Lesungen, pro Sitzung maximal eine. Anträge und Nominierungen werden in Lesungen von ihrer Vertretung rechtfertigt oder vertagt. Bei wiederholter Vertagung kann der Vorsitz Nichtbefassung, welche andernfalls unmöglich ist, begründet feststellen. Anträge und Nominierungen können jederzeit zurückgezogen werden. Nur externe Anträge können auf dem GO-Antragsweg vertagt werden. Änderungsanträge an laufende Anträge verschieben den Beschluss ebendieser um zwei Sitzungen nach Erreichen der Beschlussreife des Bezugsantrags.
- Beschlossen werden Anträge bei über 50% abgegebener Stimmen, 20% ab vierter Lesung, wenn einfache Mehrheit vorliegt. Ein Eilantrag wird auf dem Antragsweg beschlossen oder nach zweiter Lesung, falls über 20% der Mitglieder dafür gestimmt haben und keine Nein-Stimme vorliegt. Wahlen und Änderungsanträge an die GO erfordern hingegen immer eine absolute Mehrheit. Änderungsanträge zu laufenden Anträgen stehen zur Abstimmung, solange ihr Bezugsantrag behandelt wird. Änderungsanträge gelten als angenommen, falls bei Annahme des Bezugsantrags mehr Ja-Stimmen vorliegen. Bei Enthaltungsmehrheit wird ohne Enthaltungen erneut abgestimmt. Über Beschlüsse außerhalb von Sitzungen wird die FK unverzüglich informiert.
- Nach Antragsannahme können Mitglieder, die dagegen gestimmt haben, Sondervoten anmelden. Sondervoten gehen dem Vorsitz spätestens zur Mitte des Folgetags zu.
§ 8 Protokolle
Sitzungen werden protokolliert. Protokolle gelten ohne Gegenrede auf der folgenden FK als genehmigt. Auf Gegenrede folgt Klärungsversuch. Sind Änderungen nötig, wird das geänderte Protokoll erneut verschickt, die Genehmigung entsprechend verschoben.
§ 9 Rundbriefe
Der Vorsitz verschickt nach jeder Sitzung einen Rundbrief an die Mitglieder nach ihren jeweiligen Vorgaben per E-Mail-Verteiler (alle-fachschaften@listserv.uni-muenster.de) und bei Bedarf per Post. Der Rundbrief enthält mindestens Protokoll und Anträge der Sitzung. Genaueres regelt eine Richtlinie „Fachschaftenrundbrief“, welche sich der Vorsitz gibt.
§ 10 Änderung der Geschäftsordnung
Über diese GO wird auf dem Antragsweg mit absoluter Mehrheit entschieden.