Fachschaften-Finanzordnung

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Auf der FK vom 19. Mai 2020 stellte das Fachschaftenreferat folgende Fachschaftenfinanzordnung vor. Änderungswünsche seitens der Fachschaften werden voraussichtlich bis zum 1. Oktober diskutiert und aufgenommen. Anschließend können alle Fachschaften über den finalen Entwurf abstimmen. Es ist angedacht, dass der Entwurf anschließend vom Studierendenparlament als Ordnung der Studierendenschaft beschlossen wird und ab nächstem Jahr gilt.

Problemstellung

Da der Umgang mit den finanziellen Mitteln einer Fachschaft nicht klar geregelt und daher Auslegungssache der Finanzreferent*innen des AStA ist, kommt es mit jedem Wechsel im Finanzreferat auch zu einem Wechsel in der Handhabung der Fachschaftsfinanzen. Dies ist irritierend.

Lösungsvorschlag

In einer Ordnung für Fachschaftsfinanzen (FS-FinO) vereinbart die Studierendenschaft feste Regelungen für die Handhabung der Fachschaftsfinanzen. Sie orientiert sich grundsätzlich an der gängigen Praxis und greift ggf. ehemalige Praxen und Praxen anderer Studierendenschaften sowie Ideen aus den Fachschaften auf, um in Angelegenheiten der Haushalts- und Wirtschaftsführung eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen den Fachschaften und den Organen der Studierendenschaft zu gewährleisten.

Entwürfe

Behandlung auf der Fachschaftenkonferenz

Behandlung des 1. Entwurfs

Der erste Entwurf wurde auf der FK am 19. Mai 2020 vorgestellt.

Folgende Änderungswünsche wurden zum 1. Entwurf eingebracht:

  • der Verteilungsschlüssel darf keine Nachteile für einzelne Fachschaften bedeuten.
  • der Vorschlag eines Verteilungsschlüssel soll nicht an den aktuellen Abstimmungsmodus der FK gebunden sein.
  • das Haushalts-Veto soll gestrichen werden.
  • der FK-Topf soll gedeckelt werden.
  • die Bearbeitung der Erstattungsanträge soll so digital wie rechtlich möglich erfolgen.
  • die FK soll über die Verwendung ihrer Gelder informiert werden.
  • die sachliche Richtigkeit eines Erstattungsantrags einer Fachschaft soll immer von einer*einem Referent*in einer anderen Fachschaft geprüft werden.
  • die persönliche Adresse der*des Fachschaftsfinanzers soll als Kriterium für Erstattungsanträge gestrichen werden.
  • personalisierte Inventuranschaffungen (Fachschafts-T-Shirts) sollen dereguliert werden.
  • der AStA soll nicht dazu verpflichtet werden, den Fachschaften Bürobedarf zu stellen. (gleicht Werbung)
  • Geschenke sollen nicht mit einem festen Wert gedeckelt werden. Ein Geschenk sollte sich daran orientieren, was dem geleisteten Aufwand gerecht wird.
  • Nicht nur Hygieneprodukte, sondern allgemein alltägliche Produkte sollen an Studierende verteilt werden dürfen.
  • kostengünstige Fahrten, bei denen eine Mindestbeteiligung von 10€ keinen Sinn ergibt, sollen berücksichtigt werden.
  • der Zweck des Zinslosen Darlehns sollte explizit genannt werden.
  • für Fahrten soll der Tachostand maßgeblich sein.
  • individualisierte Fachschafts-Pullover und T-Shirts sollen vollständig finanzierbar sein, da sie zur aktiven Zeit der Person eine Funktion für die Fachschaft erfüllen und im Anschluss als Geschenk betrachtet werden können.
  • Abschiedsgeschenke für Fachschaftler*innen sollen nicht mit 15€ begrenzt werden, sondern sich an den Leistungen der Person bemessen, um ein angemessenes Dankeschön zu sein.
  • Die 5€-Grenze in § 7 (3) soll ersatzlos gestrichen werden.
  • Fahrten sollen nicht nur zu kulturellen und organisatorischen Zwecken möglich sein, sondern auch zur Wahrnehmung fachlicher Interessen. (Exkursionen)

Zudem sind im Dialog zwischen Fachschaftenreferat und Finanzreferat weitere Ideen aufgekommen:

  • die Ordnung könnte ihrerseits eine verbindliche Richtlinie für die Handhabung von Erstattungsanträgen vorsehen. Eine solche Richtlinie könnte von der FK in Zusammenarbeit mit Fachschaften- und Finanzreferat aktuell gehalten werden. Die geltenden Regeln für Erstattungsanträge wären in einem Dokument zusammengefasst und sollte sich eine Fachschaft an einem Punkt stören, könnte sie relativ unkompliziert eine Änderung der Richtlinie beantragen.
  • Anstelle eines Vorschlags für einen Verteilungsschlüssels wäre es möglich, dass jede Fachschaft mit finanziellen Problemen die Möglichkeit bekommt, für eine Erhöhung der Fachschaftsfinanzen zu argumentieren. Auf diese Weise wäre ausgeschlossen, dass der Verteilungsschlüssel zu ungunsten mancher Fachschaften verändert wird.

Behandlung des 2. Entwurfs

Im Oktober schlägt das Fachschaftenreferat der FK unter Berücksichtigung der Änderungswünsche einen Entwurf vor. Die FK beschließt im Anschluss darüber, ob sie dem Studierendenparlament empfehlen möchte, diesen Entwurf als Fachschaften-Finanzordnung der Studierendenschaft zu beschließen.

Folgende Änderungswünsche wurden zum 2. Entwurf eingebracht:

  • Bei einer Beteiligung von mindestens 50% der Fachschaften soll die FK auf dem Antragsweg einen verbindlichen Schlüssel vorgeben können.
  • Das Haushalts-Veto aus dem 1. Entwurf soll (für Ausnahmefälle) wieder aufgenommen werden.
  • Die Prüfung der Erstattungsanträge soll allein durch das Finanzreferat erfolgen.
  • Die Ausgaben für Geschenke sollten gedeckelt sein.

Behandlung im Studierendenparlament

Sobald der Entstehungsprozess der Fachschaften-Finanzordnung auf der FK abgeschlossen ist, wird ein Antrag auf Satzungänderung zur Einführung der Fachschaften-Finanzordnung an das Studierendenparlament gestellt. Dies wird voraussichtlich Ende Oktober der Fall sein.