Fachschaftenkonferenz

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Fachschaftenkonferenz
Stellung unabhängiges Gremium der Studierendenschaft
Mitglieder 49 Fachschaften
Vorsitz 4 Fachschaftenbeauftragte
Jahresetat 18.000€
Sitzungsturnus
  • Vorlesungszeit: wöchentlich
  • vorlesungsfreie Zeit: monatlich
Netzauftritt fachschaften.ms

Auf der Fachschaftenkonferenz (kurz FK) werden Dinge aus dem Alltag der Fachschaften im Speziellen und zur Hochschulpolitik im Allgemeinen thematisiert. Die FK dient als Plattform, um Aktionen zu planen, abzusprechen und durchzuführen. Durch die FK wird den Fachschaften die Möglichkeit gegeben, sich zu vernetzen und sich gegenseitig zu helfen. Zudem erhaltet ihr hier einen Einblick in die Arbeit anderer Fachschaften, des AStA und der Universität. Die Fachschaftenreferent*innen kümmern sich um die Organisation und haben dabei den Vorsitz. Zur Zeit sind dies Jan-Hendrik Seelow, Moritz Flottmann, Lena Kastner und Nicolas Stursberg.

Zusammensetzung

Die FK setzt sich aus allen Fachschaften an der Universität zusammen. Die Fachschaften werden durch die Mitglieder ihrer Fachschaftsräte vertreten und können zusätzlich weitere Personen zu ihrer Vertretung autorisieren. Die FK wird von den Fachschaftenbeauftragten (FSB) organisiert. Die Autonomie der Fachschaften bleibt durch sie unberührt.

Aufgaben der Fachschaftenkonferenz

Die FK hat aktuell folgende Aufgaben:

  1. Sie beschließt Richtlinien für die FSB.
  2. Sie nimmt Stellung zu Angelegenheiten der Fachschaften, der Studierendenschaft und der Hochschulpolitik.
  3. Sie unterstützt die Fachschaften bei ihren Aufgaben.
  4. Sie vergibt ihre finanziellen Mittel an Fachschaften.
  5. Sie koordiniert die Fachschaften untereinander.
  6. Sie wählt die FSB.

Sitzungen der Fachschaftenkonferenz

Die Sitzungen der FK werden von den FSB inhaltlich vorbereitet und angekündigt. In der Vorlesungszeit tagt die FK wöchentlich Dienstags um 18 Uhr c.t. und während der vorlesungsfreien Zeit mindestens einmal pro Monat. An Feiertagen finden keine Sitzungen statt. In Ausnahmefällen können außerordentliche Sitzungen stattfinden.

Die FK tagt öffentlich. Sie wird von den FSB eröffnet, geleitet und protokolliert. Die Tagesordnung enthält immer folgende Punkte:

  1. Begrüßung und Vorstellungsrunde
  2. Tagesordnung und altes Protokoll
  3. Berichte aus Fachschaften und Fachschaftenreferat
  4. Berichte aus der Studierendenschaft
  5. Berichte aus FBRs, Senat und weiteren Gremien
  6. Weitere Berichte
  7. (Finanz-)Anträge
  8. Termine

Weitere Tagesordnungspunkte können ergänzt werden. Dies geschieht beispielsweise für Vorstellungen von Gästen oder für Diskussionen zu einem bestimmten Thema.

Die Redeleitung erteilt den anwesenden Personen nach einer balancierten quotierten Redeliste das Wort. Bei andauernden Störungen der Sitzung oder diskriminierenden, militaristischen oder faschistischen Aussprüchen oder Redeinhalten sowie persönlichen Beleidigungen kann die Sitzungsleitung in Absprache mit den anwesenden FSR Sanktionen verhängen. Diese können von einem Redeverbot im aktuellen Tagesordnungspunkt bis hin zu einem Verweis aus dem Sitzungsraum gehen.

Fachschaften-Sondertopf

Die FK verfügt über einen eigenen Titel im Haushalt der Studierendenschaft, dessen Gelder für Aktionen von Fachschaften zur Verfügung stehen, die Teile ihrer Ausgaben nicht aus eigenen Mitteln refinanzieren können. Um in den Genuss dieser Gelder zu kommen, muss ein Finanzantrag an die FK gestellt werden.

Anträge

Alle Studierenden der Universität, sowie alle Fachschaften, die FSB und die Gremien der Studierendenschaft können Anträge an die FK stellen, sofern es sich dabei nicht um Finanzanträge handelt. Finanzanträge können nur von den Fachschaften und den FSB gestellt werden. Außerdem müssen Finanzanträge darlegen, für welche Zwecke das Geld verwendet würde und weshalb dies nicht aus den eigenen Mitteln der Fachschaft geschehen kann.

Anträge werden in der Regel gestellt, in dem sie vor der Sitzung der FK als PDF-Datei an die Mailadresse des AStA-Fachschaftenreferats geschickt werden. Auf dem selben Weg können Anträge zurückgezogen werden.

Reguläre Anträge durchlaufen drei oder vier Sitzungen der FK. Zu jeder dieser Sitzungen muss eine Person anwesend sein, die den Antrag vertreten kann. Auf jeder Sitzung findet eine Lesung statt. Die Lesungen sind wie folgt gedacht:

  1. Lesung: Der Antrag wird vorgestellt.
  2. Lesung: Rückfragen werden beantwortet.
  3. Lesung: Der Antrag wird abgestimmt, sofern 50% der Fachschaften ihre Stimmen abgegeben haben.
  4. Lesung: Der Antrag wird abgestimmt, sofern 20% der Fachschaften ihre Stimmen abgegeben haben.

Sollte eine Fachschaft einen Finanzantrag bei der FK stellen und mehr als einmal zur Behandlung des Antrags abwesend sein, kontaktieren die FSB per E-Mail oder persönlich die betreffende Fachschaft, um einen problemlösungsorientieren Dialog mit der Fachschaft zu führen.

Neben regulären Anträgen sind auch Eilanträge möglich. Eilanträge dürfen keine Finanzanträge sein. Damit ein Antrag ein Eilantrag sein darf, muss die Dringlichkeit des Antrags vor den anwesenden Fachschaften begründet werden, welche anschließend über die Dringlichkeit abstimmen. Ein Eilantrag gilt als angenommen, sobald mehr als 50% der Fachschaften dem Antrag zugestimmt hat. Eilanträge können also auch außerhalb von Sitzungen angenommen werden. Erreicht ein Eilantrag nach zwei Sitzungen nicht die nötigen Stimmen, wird er wie ein regulärer Antrag behandelt.

Abstimmungsprozess

Jede Fachschaft besitzt eine Stimme, sofern sie ein konstituierendes Protokoll für ihren Fachschaftsrat beim AStA eingereicht hat. Die Stimme eine Fachschaft kann entweder mündlich auf der FK oder postalisch (auch per Mail) abgegeben werden. Für letzteres gibt es Abstimmungszettel.

Es gibt die Abstimmungsmöglichkeiten Ja, Nein und Enthaltung.

Kommt es bei einer Abstimmung zu mehr Enthaltungen, als zu Ja- und Nein-Stimmen zusammen, wird die Abstimmung wiederholt. Gibt es bei einer Abstimmung gleich viele Ja- und Nein-Stimmen gilt ein Antrag als abgelehnt.

Wahlen

Die FK wählt vier mal im Jahr eine Person aus einem Fachschaftsrat in den Kreis der Fachschaftenbeauftragten. Hierfür ist es mindestens sechs Wochen lang möglich eine Bewerbung einzureichen. Das eigentliche Wahlverfahren läuft ähnlich wie bei regulären Anträgen nur das es keine 4. Lesung gibt und die Abstimmung am Ende anders geregelt ist. In der 3. Lesung gewählt gilt, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht hat. Erreicht keine Person die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wird das Verfahren wiederholt. Erreicht auch im 2. Anlauf keine Person die nötigen Stimmen, wird das Verfahren ein letztes Mal wiederholt. In diesem letzten Verfahren gilt als gewählt, wer die meisten Stimmen bekommen hat.

Anders als bei Anträgen ist es bei Wahlen nicht Möglich mit Ja oder Nein zu stimmen. Stattdessen gibt es die Möglichkeit für eine kandidierende Person zu stimmen oder sich der Stimme zu enthalten.

Rundbrief

Von jeder FK gibt es ein Protokoll, das mit einem Rundbrief an alle Fachschaften verschickt wird. Zuerst wird der Rundbrief per Mail über den Alle-Fachschaften-Verteiler geschickt. Anschließend wird ein postalischer Rundbrief verschickt, der auch Plakate und Flyer enthalten kann. Der postalische Rundbrief kann von einer Fachschaft abbestellt werden.