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* Erstattungsanträge werden von den <s>Fachschaftenreferent*innen</s> Finanzreferent*innen des AStA geprüft. Stellen die <s>Fachschaftenreferent*innen</s> Finanzreferent*innen die Zulässigkeit fest, ist die Auszahlung der beantragten Erstattung seitens der Finanzreferent*innen des AStA anzuweisen. Die Anweisung kann aus schwerwiegenden Gründen verweigert werden, worüber die Finanzreferent*innen die | * Erstattungsanträge werden von den <s>Fachschaftenreferent*innen</s> Finanzreferent*innen des AStA geprüft. Stellen die <s>Fachschaftenreferent*innen</s> Finanzreferent*innen die Zulässigkeit fest, ist die Auszahlung der beantragten Erstattung seitens der Finanzreferent*innen des AStA anzuweisen. Die Anweisung kann aus schwerwiegenden Gründen verweigert werden, worüber die Finanzreferent*innen die Fachschaftenreferent*innen zu informieren haben, welche wiederum die schwerwiegenden Gründe auf der FK zur Debatte stellen, sofern die betroffene Fachschaft, respektive die betroffenen Fachschaften, einwilligen. | ||
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