Gesetz zu COVID-19: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie''' soll am 1. April vom Landtag beschlossen werden. Unter anderem werden dem [[Ministerium für Kultur und Wissenschaft]] Eingriffsmöglichkeiten in die Autonomie der Hochschulen, Studierendenschaften und Fachschaften gewährt.
Das '''Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie''' soll am 9. April vom Landtag beschlossen werden. Unter anderem würden dadurch dem [[Ministerium für Kultur und Wissenschaft]] Eingriffsmöglichkeiten in die Autonomie der Hochschulen, Studierendenschaften und Fachschaften gewährt.


== Begründung ==
== Begründung ==