Anträge zur Fachschaften-Finanzordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Fasse in § 2 den 6. Absatz neu:
Fasse in § 2 den 6. Absatz neu:
* Ein Erstattungsantrag darf nur von <s>Fachschaftenreferent*innen</s> Finanzreferent*innen geprüft werden, die nicht der antragsstellenden Fachschaft, respektive der antragsstellenden Fachschaften, angehören. Diese Regelung ist nicht auf Erstattungsanträge der FK zu übertragen und ebenso nicht auf Erstattungsanträge mehrerer Fachschaften, sobald dadurch sämtliche Personen im Kreis der <s>Fachschaftenreferent*innen</s> Finanzreferent*innen von der Prüfung ausgeschlossen wären.
* Ein Erstattungsantrag darf nur von <s>Fachschaftenreferent*innen</s> Finanzreferent*innen geprüft werden, die nicht der antragsstellenden Fachschaft, respektive der antragsstellenden Fachschaften, angehören. Diese Regelung ist nicht auf Erstattungsanträge der FK zu übertragen und ebenso nicht auf Erstattungsanträge mehrerer Fachschaften, sobald dadurch sämtliche Personen im Kreis der <s>Fachschaftenreferent*innen</s> Finanzreferent*innen von der Prüfung ausgeschlossen wären.
== 4. Änderungsantrag: Redaktionelle Anpassung ==
Ändere in § 1 den vierten Absatz von:
„Die beiden Titel einer Fachschaft, respektive der FK, sind jeweils deckungsfähig. Der Titel für Ausgaben einer Fachschaft, respektive der FK, beträgt die Summe der Mittelzuweisung addiert um die Einnahmen der Fachschaft, respektive der FK, im Vorjahr. Bestimmte Einnahmen werden hiervon ausgelassen, wenn sie einer Ausgabe dienten. Der Haushalt kann zusätzlich einen Deckel für die Titel für Ausgaben der Fachschaften vorsehen, wobei dieser Deckel ein Prozentwert relativ zur Mittelzuweisung sein muss und den Wert von 125% nicht unterschreiten darf.“
in:
„Die beiden Titel einer Fachschaft, respektive der FK, sind jeweils deckungsfähig. Der Titel für Ausgaben einer Fachschaft, respektive der FK, beträgt die Summe der Mittelzuweisung addiert um die Einnahmen der Fachschaft, respektive der FK, im Vorjahr. Bestimmte Einnahmen werden hiervon ausgelassen, wenn sie einer Ausgabe dienten. Bei der Haushaltserstellung kann für die Titel für Ausgaben der Fachschaften unbeschadet der Deckungsgleichheit mit den entsprechenden Titeln für Einnahmen der Fachschaften zusätzlich ein Deckel für die Summe von Mittelzuweisung und Übertrag aus dem Vorjahr angewendet werden, wobei dieser Deckel ein Prozentwert relativ zur Mittelzuweisung sein muss und den Wert von 125% nicht unterschreiten darf.“
Begründung:
Die alte Fassung könnte so verstanden werden, dass die Einnahmen der Fachschaften begrenzt werden. Die neue Fassung stellt klar, dass dies nicht möglich ist, sondern eine Möglichkeit für finanzielle Rücklagen geschaffen wird.


== Erklärung des Abstimmungsmodus ==
== Erklärung des Abstimmungsmodus ==
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'''4. Änderungsantrag: Redaktionelle Anpassung'''
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Folgende Fachschaften haben bereits abgestimmt:
Folgende Fachschaften haben bereits abgestimmt: