Anträge zur Fachschaften-Finanzordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Fasse in § 2 den 4. Absatz neu:
Fasse in § 2 den 4. Absatz neu:
* Erstattungsanträge werden von den Fachschaftenreferent*innen Finanzreferent*innen des AStA geprüft. Stellen die Fachschaftenreferent*innen Finanzreferent*innen die Zulässigkeit fest, ist die Auszahlung der beantragten Erstattung seitens der Finanzreferent*innen des AStA anzuweisen. Die Anweisung kann aus schwerwiegenden Gründen verweigert werden, worüber die Finanzreferent*innen die Fachschaftenreferent*innen zu informieren haben, welche wiederum die schwerwiegenden Gründe auf der FK zur Debatte stellen, sofern die betroffene Fachschaft, respektive die betroffenen Fachschaften, einwilligen.  
* Erstattungsanträge werden von den <s>Fachschaftenreferent*innen</s> Finanzreferent*innen des AStA geprüft. Stellen die <s>Fachschaftenreferent*innen</s> Finanzreferent*innen die Zulässigkeit fest, ist die Auszahlung der beantragten Erstattung seitens der Finanzreferent*innen des AStA anzuweisen. Die Anweisung kann aus schwerwiegenden Gründen verweigert werden, worüber die Finanzreferent*innen die <s>Fachschaftenreferent*innen</s> zu informieren haben, welche wiederum die schwerwiegenden Gründe auf der FK zur Debatte stellen, sofern die betroffene Fachschaft, respektive die betroffenen Fachschaften, einwilligen.  


Fasse in § 2 den 6. Absatz neu:
Fasse in § 2 den 6. Absatz neu:
* Ein Erstattungsantrag darf nur von Fachschaftenreferent*innen Finanzreferent*innen geprüft werden, die nicht der antragsstellenden Fachschaft, respektive der antragsstellenden Fachschaften, angehören. Diese Regelung ist nicht auf Erstattungsanträge der FK zu übertragen und ebenso nicht auf Erstattungsanträge mehrerer Fachschaften, sobald dadurch sämtliche Personen im Kreis der Fachschaftenreferent*innen Finanzreferent*innen von der Prüfung ausgeschlossen wären.
* Ein Erstattungsantrag darf nur von <s>Fachschaftenreferent*innen</s> Finanzreferent*innen geprüft werden, die nicht der antragsstellenden Fachschaft, respektive der antragsstellenden Fachschaften, angehören. Diese Regelung ist nicht auf Erstattungsanträge der FK zu übertragen und ebenso nicht auf Erstattungsanträge mehrerer Fachschaften, sobald dadurch sämtliche Personen im Kreis der <s>Fachschaftenreferent*innen</s> Finanzreferent*innen von der Prüfung ausgeschlossen wären.


== Erklärung des Abstimmungsmodus ==
== Erklärung des Abstimmungsmodus ==