Zweiter Nachtragshaushalt 2020

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Der zweite Nachtragshaushalt für dieses Jahr befindet sich im Beschlussfassungsprozess. Es ist unter anderem angedacht, die finanziellen Mittel der FK für das Jahr 2020 von 18.000€ auf 16.000€ zu kürzen.

Der Entwurf

Der Entwurf des AStA-Finanzreferats sieht für den Nachtragshaushalt vor, dass folgenden drei Punkten Rechnung getragen wird:

  • die Einnahmen der Services der Studierendenschaft werden geringer ausfallen.
  • die Beitragsordnung soll zum Ausgleich der Mindereinnahmen der Services geändert werden.
  • Es werden neue Investitionen geplant (z.B. Online-Bulliverleih, Erneuerung AStA-Büro, Erneuerungen AStA-IT)

Für Fachschaften werden die gleichen finanziellen Mittel vorgesehen mit der Ausnahme, dass die finanziellen Mittel der FK zur Förderung einzelner Fachschaften von 18.000€ auf 16.000€ reduziert werden sollen.

Behandlung im Haushaltsausschuss

Der Nachtragshaushalt wird voraussichtlich am 15. Juni 2020 im Haushaltsausschuss behandelt.

1. Lesung im Studierendenparlament

Der Nachtragshaushalt wird voraussichtlich am 22. Juni 2020 im Studierendenparlament in der ersten Lesung behandelt.

2. Lesung im Studierendenparlament

Der Nachtragshaushalt wird voraussichtlich am 6. Juli 2020 im Studierendenparlament in der zweiten Lesung behandelt.

3. Lesung im Studierendenparlament

Der Nachtragshaushalt wird voraussichtlich am 20. Juli 2020 im Studierendenparlament in der dritten Lesung behandelt.

Ergebnis

Aktuell sind keine Änderungen am Nachtragshaushalt angedacht. Das Ergebnis wird auf der FK spätestens im August thematisiert.