GO-Änderungantrag "Stimmabgabe und Rundbriefe"

Aus Fachschaften-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung hinsichtlich Stimmabgabe und Rundbriefe wurde auf der FK am 16. Juni 2020 gestellt.

Begründung

Der Antrag ist Teil des Konzepts zur Schaffung von Abhilfe bezüglich der Beanstandung des Wahlverfahrens der Fachschaftenkonferenz zur Wahl einer*eines Fachschaftenbeauftragten im November 2019. Die beantragte Änderung soll die Stimmabgabe und die Verschickung der Rundbriefe präziser regeln.

Nach der aktuellen Fassung der Geschäftsordnung kann eine Stimme entweder mündlich abgegeben werden oder indem ein Stimmzettel genutzt wird, den die Fachschaftenbeauftragten bereitstellen. Der Antrag ändert die Geschäftsordnung dahingehend, dass die drei Wege, auf denen Stimmen eingereicht werden, beschrieben werden, also auf der FK, mit einem Abstimmzettel oder per Mail. Dabei werden zwei bürokratische Hürden abgeschafft, nämlich dass Stimmen auf der FK nicht mehr zwingend mündlich abgegeben werden müssen und das bei der Abstimmung per Mail auf die Verwendung eines Abstimmzettels verzichtet werden kann.

Was die Rundbriefe betrifft ist die aktuelle Geschäftsordnung nicht eindeutig, da sie zwar sagt, dass sie das Protokoll, etwaige Anträge oder Bewerbungen und Abstimmzettel enthalten müssen, aber nichts dazu sagt, ob beide Rundbriefe jeweils alles enthalten müssen, oder ob es genügt, wenn beide Rundbriefe insgesamt alles Vorgeschriebene enthalten. Da der postalische Rundbrief bis zum Beginn der Corona-Krise der essenzielle Rundbrief war und die Abstimmzettel per Mail davor nur einmal für einen Eilantrag genutzt wurden, geht der Antrag davon aus, dass der postalische Rundbrief bis Ende 2019 alle Unterlagen enthalten sollte und der E-Mail-Rundbrief ergänzend dazu ist. Mit der Corona-Krise und der raschen Digitalisierung, die damit einherging, schwand die Bedeutung des postalischen Rundbriefs, weswegen nun der elektronische Rundbrief umfänglich sein muss und der postalische Rundbrief vorübergehend eingestellt wurde. Mit der Öffnung der Universität soll dem postalischen Rundbrief primär die Funktion gegeben werden, Plakate zu verteilen. Auf diese Weise würde das Nicht-Versenden von Abstimmzettel per Mail im Rahmen des Wahlverfahrens vom November 2019 eindeutig keinen Verstoß gegen die Geschäftsordnung mehr darstellen. Auch würden wir uns rechtlich absichern im Hinblick auf unseren Umgang mit der Corona-Krise.

Beschlusstext

Die Geschäftsordnung der FK wird wie folgt abgeändert:

Fasse § 10 (2) neu:

„FSR können ihre Voten innerhalb des zeitlichen Rahmens der Wahl oder Abstimmung wie folgt abgeben:

a) Durch eine Vertretung der Fachschaft auf einer FK-Sitzung;

b) Mit einem Abstimmzettel, den die FSB hierfür zur Verfügung gestellt haben;

c) Über eine E-Mail-Adresse der Fachschaft, die den FSB bekannt ist, in Textform.“

Fasse § 11 (2) neu:

„Die Rundbriefe enthalten gemeinsam mindestens das Protokoll der vergangenen Sitzung, etwaige Anträge oder Bewerbungen, die dazugehörigen Abstimmzettel und die Einladung zur kommenden FK. Bis zum Ende des Jahres 2019 enthält der postalische Rundbrief sämtliche Unterlagen und wird durch den elektronischen Rundbrief ergänzend begleitet. Ab dem Anfang des Jahres 2020 enthält der elektronische Rundbrief sämtliche Unterlagen und der postalische Rundbrief kann entfallen, sofern keine physischen Materialien nach Absatz 3 vorliegen.“

Quorum

Für eine Annahme des Antrags wird eine absolute Mehrheit benötigt. Bei 48 abstimmungsberechtigten Fachschaften sind dies 25 Ja-Stimmen.

Abstimmungsergebnis

Es sind 5 Stimmen eingegangen, davon:

  • 4 Ja-Stimmen
  • 1 Nein-Stimmen
  • 0 Enthaltungen

Es sind keine Kommentare oder Rückfragen eingegangen.