GO-Änderungantrag "Abhilfe-Anträge"

Aus Fachschaften-Wiki
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Der Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung hinsichtlich der Einführung von Abhilfe-Anträgen wurde auf der FK am 16. Juni 2020 gestellt.

Begründung

Der Antrag ist Teil des Konzepts zur Schaffung von Abhilfe bezüglich der Beanstandung des Wahlverfahrens der Fachschaftenkonferenz zur Wahl einer*eines Fachschaftenbeauftragten im November 2019. Die beantragte Änderung soll Beanstandungen leichter handhabbar machen.

Aktuell gibt es kein geregeltes Verfahren für den Umgang mit Beanstandungen, sodass im Zweifelsfall jedes Mal entweder eine Überarbeitung der Geschäftsordnung vonnöten ist oder alles Beanstandete für ungültig zu erklären. Mit der Änderung soll für den Fall der Beanstandung ein geregeltes Verfahren etabliert werden, im Rahmen dessen sich die Fachschaften auf einen Umgang mit der Situation einigen können. Das Verfahren sieht vor, dass eine Sonder-FK einberufen wird, wenn der AStA-Vorsitz Beschlüsse, Maßnahmen oder Unterlassungen seitens der FK für rechtswidrig hält und deswegen eine Beanstandung ausspricht. Im Rahmen der Sonder-FK erarbeiten die Fachschaftenbeauftragten in Absprache mit den Fachschaften einen Abhilfe-Antrag. Über diesen Antrag können sich die Fachschaften darauf verständigen von der Geschäftsordnung rückwirkend abzuweichen, damit die FK die Rechtmäßigkeit möglichst frei im Interesse der Fachschaften wiederherstellen kann.

Außerdem soll in § 2, wo die Aufgaben der FK aufgelistet sind, die Behandlung von Beanstandungen explizit aufgeführt werden, damit eindeutig ist, dass die FK ihre Angelegenheiten selbst regeln möchte und eine Weiterleitung der Beanstandung an das Rektorat unnötig ist.

Beschlusstext

Die Geschäftsordnung der FK wird wie folgt abgeändert:

Ergänze § 2 um einen Unterpunkt 5:

„Die FK schafft Abhilfe, wenn der AStA-Vorsitz Beschlüsse, Maßnahmen oder Unterlassungen seitens der FK beanstandet.“

Fasse §7a „Abhilfe-Anträge“ neu:

„Abhilfe-Anträge dienen der Schaffung von Abhilfe auf rechtswidrige Beschlüsse, Maßnahmen oder Unterlassungen seitens der FK. Sie können nur nach einer Beanstandung seitens des AStA-Vorsitz und nur von den FSB nach Absprache mit den Fachschaften im Rahmen einer außerordentlichen Sitzung gestellt werden. Mit Abhilfe-Anträgen kann die FK beschließen von dieser Geschäftsordnung im Einzellfall, auch rückwirkend, abzuweichen.“

Quorum

Für eine Annahme des Antrags wird eine absolute Mehrheit benötigt. Bei 48 abstimmungsberechtigten Fachschaften sind dies 25 Ja-Stimmen.

Abstimmungsergebnis

Es sind 24 Stimmen eingegangen, davon:

  • 19 Ja-Stimmen
  • 3 Nein-Stimmen
  • 2 Enthaltungen

Es sind keine Kommentare oder Rückfragen eingegangen.

Die Abstimmung findet statt, sobald die absolute Mehrheit der Fachschaften für eine Abstimmungsoption gestimmt hat.