Anträge zur Fachschaften-Finanzordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''1. Änderungsantrag: verbindlicher Schlüssel'''
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'''2. Änderungsantrag: Haushalts-Veto'''
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'''3. Änderungsantrag: Prüfung der Erstattungsanträge durch Finanzreferat des AStA'''
'''3. Änderungsantrag: Prüfung der Erstattungsanträge durch Finanzreferat des AStA'''

Version vom 22. Oktober 2020, 15:50 Uhr

Die Anträge auf Einrichtung einer Fachschaften-Finanzordnung (FS-FinO) wurden auf der FK am 20. Oktober 2020 gestellt.

Begründung

Auf der FK am 13. Oktober 2020 haben wir über die Einrichtung einer Fachschaften-Finanzordnung debattiert. Hierbei hat sich gezeigt, dass es keinen Widerspruch gegen die Einrichtung einer solchen Ordnung gibt, welche dem Zusammenspiel von Fachschaften und AStA bei der Auszahlung der Gelder der Fachschaften aus dem Haushalt der Studierendenschaft festgeschriebene und nachvollziehbare Regeln geben soll. Zum Ende der Debatte standen drei Änderungswünsche, welche nicht im vorgestellten zweiten Entwurf enthalten waren. Diese finden sich in den drei Änderungsanträgen wieder, über welche separat abgestimmt werden kann.

Hauptantrag

Die FK fordert das StuPa auf, die Satzung der Studierendenschaft abzuändern, zwecks Einführung der Fachschaften-Finanzordnung (FS-FinO) nach Anlage 1 unter Berücksichtigung der Änderungsanträge, die von der FK beschlossen wurden und weniger als 10% aller Fachschaften dagegen gestimmt haben.

Anlage 1:

1. Änderungsantrag: verbindlicher Schlüssel

Ergänze in § 1 einen 6. Absatz:

  • Die Fachschaftenkonferenz (FK) kann jedes Jahr einen verbindlichen Verteilungsschlüssel vorschlagen, nach welchem finanzielle Mittel auf die Fachschaften zu verteilen sind. Dies bedingt eine Abstimmung der FK, an welcher mindestens die Hälfte der Fachschaften teilgenommen hat. Der Verteilungsschlüssel muss einen Mindestbetrag für die Erfüllung der Aufgaben einer Fachschaft vorsehen und die Zahl der Mitglieder einer Fachschaft angemessen berücksichtigen. Das Studierendenparlament kann die Verbindlichkeit des vorgeschlagenen Verteilungsschlüssels mittels einer Zwei-Drittel-Mehrheit auflösen.

2. Änderungsantrag: Haushalts-Veto

Ergänze in § 1 einen 7. Absatz:

  • Die FK kann mit absoluter Mehrheit ein begründetes Haushalts-Veto beschließen, welches nach Bestätigung durch das Studierendenparlament die Erstellung eines Nachtragshaushalts erforderlich macht. In diesem Fall schlägt das Studierendenparlament eine Handhabung der Fachschaftsfinanzen unter Berücksichtigung der Empfehlung der FK und gegebenenfalls einzelner Fachschaften vor. Wird das Haushalts-Veto nicht bestätigt oder der Vorschlag des Studierendenparlaments umgesetzt, entfällt die Möglichkeit des Haushalts-Vetos bis sich das Studierendenparlament neu konstituiert hat.

3. Änderungsantrag: Prüfung der Erstattungsanträge durch Finanzreferat des AStA

Fasse in § 2 den 4. Absatz neu:

  • Erstattungsanträge werden von den Fachschaftenreferent*innen Finanzreferent*innen des AStA geprüft. Stellen die Fachschaftenreferent*innen Finanzreferent*innen die Zulässigkeit fest, ist die Auszahlung der beantragten Erstattung seitens der Finanzreferent*innen des AStA anzuweisen. Die Anweisung kann aus schwerwiegenden Gründen verweigert werden, worüber die Finanzreferent*innen die Fachschaftenreferent*innen zu informieren haben, welche wiederum die schwerwiegenden Gründe auf der FK zur Debatte stellen, sofern die betroffene Fachschaft, respektive die betroffenen Fachschaften, einwilligen.

Fasse in § 2 den 6. Absatz neu:

  • Ein Erstattungsantrag darf nur von Fachschaftenreferent*innen Finanzreferent*innen geprüft werden, die nicht der antragsstellenden Fachschaft, respektive der antragsstellenden Fachschaften, angehören. Diese Regelung ist nicht auf Erstattungsanträge der FK zu übertragen und ebenso nicht auf Erstattungsanträge mehrerer Fachschaften, sobald dadurch sämtliche Personen im Kreis der Fachschaftenreferent*innen Finanzreferent*innen von der Prüfung ausgeschlossen wären.

Erklärung des Abstimmungsmodus

Die Abstimmung über den Hauptantrag entscheidet darüber, ob die FK mit ihrem Entwurf an das StuPa herantritt. Stimmen mehr Fachschaften dafür als dagegen, wird das Fachschaftenreferat die Einführung der Finanzordnung und eine entsprechende Satzungsänderung im Studierendenparlament beantragen wird.

Die Abstimmung über die Änderungsanträge entscheidet, ob der Entwurf, mit dem wir an das StuPa herantreten, noch abgeändert wird. Wenn mindestens fünf Fachschaften gegen einen Änderungsantrag stimmen, wird die Änderung verworfen. Ansonsten gilt: Stimmen mehr Fachschaften dafür als dagegen, wird die Änderung übernommen.

Abstimmungsergebnis

Die Anträg werden voraussichtlich auf der FK am 10. oder 17. November 2020 abgestimmt.

Hauptantrag

Aktuell sind 0 Stimmen eingegangen, davon:

  • 0 Ja-Stimmen
  • 0 Nein-Stimmen
  • 0 Enthaltungen

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1. Änderungsantrag: verbindlicher Schlüssel

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2. Änderungsantrag: Haushalts-Veto

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3. Änderungsantrag: Prüfung der Erstattungsanträge durch Finanzreferat des AStA

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