Anträge zur Fachschaften-Finanzordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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* Ein Erstattungsantrag darf nur von <s>Fachschaftenreferent*innen</s> Finanzreferent*innen geprüft werden, die nicht der antragsstellenden Fachschaft, respektive der antragsstellenden Fachschaften, angehören. Diese Regelung ist nicht auf Erstattungsanträge der FK zu übertragen und ebenso nicht auf Erstattungsanträge mehrerer Fachschaften, sobald dadurch sämtliche Personen im Kreis der <s>Fachschaftenreferent*innen</s> Finanzreferent*innen von der Prüfung ausgeschlossen wären. | * Ein Erstattungsantrag darf nur von <s>Fachschaftenreferent*innen</s> Finanzreferent*innen geprüft werden, die nicht der antragsstellenden Fachschaft, respektive der antragsstellenden Fachschaften, angehören. Diese Regelung ist nicht auf Erstattungsanträge der FK zu übertragen und ebenso nicht auf Erstattungsanträge mehrerer Fachschaften, sobald dadurch sämtliche Personen im Kreis der <s>Fachschaftenreferent*innen</s> Finanzreferent*innen von der Prüfung ausgeschlossen wären. | ||
== 4. Änderungsantrag: Redaktionelle Anpassung == | |||
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„Die beiden Titel einer Fachschaft, respektive der FK, sind jeweils deckungsfähig. Der Titel für Ausgaben einer Fachschaft, respektive der FK, beträgt die Summe der Mittelzuweisung addiert um die Einnahmen der Fachschaft, respektive der FK, im Vorjahr. Bestimmte Einnahmen werden hiervon ausgelassen, wenn sie einer Ausgabe dienten. Der Haushalt kann zusätzlich einen Deckel für die Titel für Ausgaben der Fachschaften vorsehen, wobei dieser Deckel ein Prozentwert relativ zur Mittelzuweisung sein muss und den Wert von 125% nicht unterschreiten darf.“ | |||
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„Die beiden Titel einer Fachschaft, respektive der FK, sind jeweils deckungsfähig. Der Titel für Ausgaben einer Fachschaft, respektive der FK, beträgt die Summe der Mittelzuweisung addiert um die Einnahmen der Fachschaft, respektive der FK, im Vorjahr. Bestimmte Einnahmen werden hiervon ausgelassen, wenn sie einer Ausgabe dienten. Bei der Haushaltserstellung kann für die Titel für Ausgaben der Fachschaften unbeschadet der Deckungsgleichheit mit den entsprechenden Titeln für Einnahmen der Fachschaften zusätzlich ein Deckel für die Summe von Mittelzuweisung und Übertrag aus dem Vorjahr angewendet werden, wobei dieser Deckel ein Prozentwert relativ zur Mittelzuweisung sein muss und den Wert von 125% nicht unterschreiten darf.“ | |||
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Die alte Fassung könnte so verstanden werden, dass die Einnahmen der Fachschaften begrenzt werden. Die neue Fassung stellt klar, dass dies nicht möglich ist, sondern eine Möglichkeit für finanzielle Rücklagen geschaffen wird. | |||
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Folgende Fachschaften haben bereits abgestimmt: | Folgende Fachschaften haben bereits abgestimmt: |
Version vom 6. November 2020, 14:00 Uhr
Die Anträge auf Einrichtung einer Fachschaften-Finanzordnung (FS-FinO) wurden auf der FK am 20. Oktober 2020 gestellt.
Begründung
Auf der FK am 13. Oktober 2020 haben wir über die Einrichtung einer Fachschaften-Finanzordnung debattiert. Hierbei hat sich gezeigt, dass es keinen Widerspruch gegen die Einrichtung einer solchen Ordnung gibt, welche dem Zusammenspiel von Fachschaften und AStA bei der Auszahlung der Gelder der Fachschaften aus dem Haushalt der Studierendenschaft festgeschriebene und nachvollziehbare Regeln geben soll. Zum Ende der Debatte standen drei Änderungswünsche, welche nicht im vorgestellten zweiten Entwurf enthalten waren. Diese finden sich in den drei Änderungsanträgen wieder, über welche separat abgestimmt werden kann.
Hauptantrag
Die FK fordert das StuPa auf, die Satzung der Studierendenschaft abzuändern, zwecks Einführung der Fachschaften-Finanzordnung (FS-FinO) nach Anlage 1 unter Berücksichtigung der Änderungsanträge, die von der FK beschlossen wurden und weniger als 10% aller Fachschaften dagegen gestimmt haben.
Anlage 1:
1. Änderungsantrag: verbindlicher Schlüssel
Ergänze in § 1 einen 6. Absatz:
- Die Fachschaftenkonferenz (FK) kann jedes Jahr einen verbindlichen Verteilungsschlüssel vorschlagen, nach welchem finanzielle Mittel auf die Fachschaften zu verteilen sind. Dies bedingt eine Abstimmung der FK, an welcher mindestens die Hälfte der Fachschaften teilgenommen hat. Der Verteilungsschlüssel muss einen Mindestbetrag für die Erfüllung der Aufgaben einer Fachschaft vorsehen und die Zahl der Mitglieder einer Fachschaft angemessen berücksichtigen. Das Studierendenparlament kann die Verbindlichkeit des vorgeschlagenen Verteilungsschlüssels mittels einer Zwei-Drittel-Mehrheit auflösen.
2. Änderungsantrag: Haushalts-Veto
Ergänze in § 1 einen 7. Absatz:
- Die FK kann mit absoluter Mehrheit ein begründetes Haushalts-Veto beschließen, welches nach Bestätigung durch das Studierendenparlament die Erstellung eines Nachtragshaushalts erforderlich macht. In diesem Fall schlägt das Studierendenparlament eine Handhabung der Fachschaftsfinanzen unter Berücksichtigung der Empfehlung der FK und gegebenenfalls einzelner Fachschaften vor. Wird das Haushalts-Veto nicht bestätigt oder der Vorschlag des Studierendenparlaments umgesetzt, entfällt die Möglichkeit des Haushalts-Vetos bis sich das Studierendenparlament neu konstituiert hat.
3. Änderungsantrag: Prüfung der Erstattungsanträge durch Finanzreferat des AStA
Fasse in § 2 den 4. Absatz neu:
- Erstattungsanträge werden von den
Fachschaftenreferent*innenFinanzreferent*innen des AStA geprüft. Stellen dieFachschaftenreferent*innenFinanzreferent*innen die Zulässigkeit fest, ist die Auszahlung der beantragten Erstattung seitens der Finanzreferent*innen des AStA anzuweisen. Die Anweisung kann aus schwerwiegenden Gründen verweigert werden, worüber die Finanzreferent*innen die Fachschaftenreferent*innen zu informieren haben, welche wiederum die schwerwiegenden Gründe auf der FK zur Debatte stellen, sofern die betroffene Fachschaft, respektive die betroffenen Fachschaften, einwilligen.
Fasse in § 2 den 6. Absatz neu:
- Ein Erstattungsantrag darf nur von
Fachschaftenreferent*innenFinanzreferent*innen geprüft werden, die nicht der antragsstellenden Fachschaft, respektive der antragsstellenden Fachschaften, angehören. Diese Regelung ist nicht auf Erstattungsanträge der FK zu übertragen und ebenso nicht auf Erstattungsanträge mehrerer Fachschaften, sobald dadurch sämtliche Personen im Kreis derFachschaftenreferent*innenFinanzreferent*innen von der Prüfung ausgeschlossen wären.
4. Änderungsantrag: Redaktionelle Anpassung
Ändere in § 1 den vierten Absatz von: „Die beiden Titel einer Fachschaft, respektive der FK, sind jeweils deckungsfähig. Der Titel für Ausgaben einer Fachschaft, respektive der FK, beträgt die Summe der Mittelzuweisung addiert um die Einnahmen der Fachschaft, respektive der FK, im Vorjahr. Bestimmte Einnahmen werden hiervon ausgelassen, wenn sie einer Ausgabe dienten. Der Haushalt kann zusätzlich einen Deckel für die Titel für Ausgaben der Fachschaften vorsehen, wobei dieser Deckel ein Prozentwert relativ zur Mittelzuweisung sein muss und den Wert von 125% nicht unterschreiten darf.“
in:
„Die beiden Titel einer Fachschaft, respektive der FK, sind jeweils deckungsfähig. Der Titel für Ausgaben einer Fachschaft, respektive der FK, beträgt die Summe der Mittelzuweisung addiert um die Einnahmen der Fachschaft, respektive der FK, im Vorjahr. Bestimmte Einnahmen werden hiervon ausgelassen, wenn sie einer Ausgabe dienten. Bei der Haushaltserstellung kann für die Titel für Ausgaben der Fachschaften unbeschadet der Deckungsgleichheit mit den entsprechenden Titeln für Einnahmen der Fachschaften zusätzlich ein Deckel für die Summe von Mittelzuweisung und Übertrag aus dem Vorjahr angewendet werden, wobei dieser Deckel ein Prozentwert relativ zur Mittelzuweisung sein muss und den Wert von 125% nicht unterschreiten darf.“
Begründung: Die alte Fassung könnte so verstanden werden, dass die Einnahmen der Fachschaften begrenzt werden. Die neue Fassung stellt klar, dass dies nicht möglich ist, sondern eine Möglichkeit für finanzielle Rücklagen geschaffen wird.
Erklärung des Abstimmungsmodus
Die Abstimmung über den Hauptantrag entscheidet darüber, ob die FK mit ihrem Entwurf an das StuPa herantritt. Stimmen mehr Fachschaften dafür als dagegen, wird das Fachschaftenreferat die Einführung der Finanzordnung und eine entsprechende Satzungsänderung im Studierendenparlament beantragen wird.
Die Abstimmung über die Änderungsanträge entscheidet, ob der Entwurf, mit dem wir an das StuPa herantreten, noch abgeändert wird. Wenn mindestens fünf Fachschaften gegen einen Änderungsantrag stimmen, wird die Änderung verworfen. Ansonsten gilt: Stimmen mehr Fachschaften dafür als dagegen, wird die Änderung übernommen.
Abstimmungsergebnis
Die Anträg werden voraussichtlich auf der FK am 10. oder 17. November 2020 abgestimmt.
Hauptantrag
Aktuell sind 0 Stimmen eingegangen, davon:
- 0 Ja-Stimmen
- 0 Nein-Stimmen
- 0 Enthaltungen
Es sind folgende Kommentare/Rückfragen eingegangen:
1. Änderungsantrag: verbindlicher Schlüssel
Aktuell sind 0 Stimmen eingegangen, davon:
- 0 Ja-Stimmen
- 0 Nein-Stimmen
- 0 Enthaltungen
Es sind folgende Kommentare/Rückfragen eingegangen:
2. Änderungsantrag: Haushalts-Veto
Aktuell sind 0 Stimmen eingegangen, davon:
- 0 Ja-Stimmen
- 0 Nein-Stimmen
- 0 Enthaltungen
Es sind folgende Kommentare/Rückfragen eingegangen:
3. Änderungsantrag: Prüfung der Erstattungsanträge durch Finanzreferat des AStA
Aktuell sind 0 Stimmen eingegangen, davon:
- 0 Ja-Stimmen
- 0 Nein-Stimmen
- 0 Enthaltungen
Es sind folgende Kommentare/Rückfragen eingegangen:
4. Änderungsantrag: Redaktionelle Anpassung
Aktuell sind 0 Stimmen eingegangen, davon:
- 0 Ja-Stimmen
- 0 Nein-Stimmen
- 0 Enthaltungen
Es sind folgende Kommentare/Rückfragen eingegangen:
Folgende Fachschaften haben bereits abgestimmt: