Bescheinigungen über die Mitgliedschaft in Fachschaftsgremien: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 2. April 2020, 03:40 Uhr
Bescheinigungen über die Mitgliedschaft in Fachschaftsgremien werden von den Mitarbeitenden des AStA-Finanzreferats ausgestellt.
Hintergrund
Die Bescheinigungen über die Mitgliedschaft in Fachschaftsgremien können unter anderem hilfreich sein im Umgang mit der Krankenkasse, dem BAföG-Amt, sowie bei Stipendien. Die Bescheinigung kann nur für Fachschaftsmitglieder ausgestellt werden, die nachweislich ein offizielles Mitglied in einem Fachschaftsgremium sind oder waren. Das heißt für Fachschaftsvertretungen, dass sie gewählt sein müssen, und für Fachschaftsräte, dass ein konstituierendes Protokoll vorliegen muss.
Notwendige Angaben
Um eine Bescheinigung auszustellen, sind folgende Angaben notwendig:
- Vor- und Nachname
- Matrikelnummer
- Name der Fachschaft
- Zeitraum der Gremientätigkeit