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Version vom 20. April 2020, 23:46 Uhr
Die diesjährigen zentralen Wahlen werden voraussichtlich im Dezember stattfinden. Die Standorte der Wahlurnen werden noch bekanntgegeben.
Was wird gewählt?
- die Fachschaftsvertretungen der einzelnen Fachschaften
- die Fachbereichsräte der einzelnen Fachbereiche
- der Senat der Universität
- das Studierendenparlament
- die Ausländische Studierendenvertretung
- die Vertretung für Studentische Hilfskräfte
Rechtliche Grundlagen
- Wahl- und Urabstimmungsordnung der Studierendenschaft
- Wahlordnung für den Senat
- Wahlordnung für die Fachbereichsräte
- Ordnung für die Durchführung der Wahl der Vertretung der Belange der studentischen Hilfskräfte
Der Zentrale Wahlausschuss
der Zentrale Wahlausschuss (ZWA) organisiert die Wahlen in Abstimmung mit dem Wahlausschuss des Senats. Der ZWA ist primär für die Wahlen zu den Fachschaftsvertretungen, der Ausländischen Studierendenvertretung und dem Studierendenparlament zuständig.
Wahlbewerbung
Die Wahlbewerbungen müssen vier Wochen vor der Wahlwoche beim ZWA, bzw. bei der zuständigen Stelle der Uni-Verwaltung, eingereicht worden sein. Die Bewerbung besteht aus einer Liste von Personen. Außerdem braucht es von jeder antretenden Person eine Einverständniserklärung. Die Vordrucke für die Listen und Einverständniserklärungen werden vorher auf die Homepage des ZWA, bzw. der entsprechenden Uni-Homepage hochgeladen.