MediaWiki-API-Ergebnis

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                        "*": "F\u00fcr Fachschaften gelten eine Reihe von Rechtsnormen, die sich aus diversen Gesetzen, Vorschriften und weiteren Regelungen herleiten. Das hieraus resultierende Wirrwarr an Paragraphen kann schon mal zu Missverst\u00e4ndnissen f\u00fchren. Die folgende \u00dcbersicht kann bei Problemen und rechtlichen Fragen als Orientierung dienen, sollte dabei allerdings nicht als Ersatz f\u00fcr eine professionelle [[Rechtsberatung]] gesehen werden. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollst\u00e4ndigkeit und Fehlerfreiheit.\n\n== Fachschaftenrelevanz ==\n\n\u00dcblicherweise haben rechtliche Fragen nur in Ausnahmef\u00e4llen eine Bedeutung f\u00fcr Fachschaften, da es \u00fcblicherweise eingespielte Abl\u00e4ufe gibt, die sich daran orientierten, was dem Anschein nach sinnvoll ist. Relevant werden rechtliche Fragen f\u00fcr Fachschaften vor allem bei Beratungen f\u00fcr Studierende und bei Meinungsverschiedenheiten mit anderen Stellen wie etwa dem Fachbereich, wenn es beispielsweise um Themen wie Mutterschutz, Gleichstellung oder Akkreditierung geht. Bei der Beratung von Studierenden lohnt sich neben dem Verweis auf die Rechtsberatung des AStA auch der Reader [https://www.asta.ms/images/Dokumente/Asta/Publikationen/Reader/Reader_klagenlohntsich.pdf Klagen lohnt sich].\n\n== Rechtliche Stellung einer Fachschaft ==\n\nGrunds\u00e4tzlich gilt eine Fachschaft als Teil des Verwaltungsapparates im Hochschulkontext.  Genauer gesagt gilt eine Fachschaft als teilrechtsf\u00e4hige Teilk\u00f6rperschaft der Studierendenschaft. Die Studierendenschaft ist ihrerseits eine Teilk\u00f6rperschaft der Universit\u00e4t. Die Universit\u00e4t wiederum ist eine autonome \u00f6ffentlich-rechtliche K\u00f6rperschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, welches letztlich zur Bundesrepublik und zur Europ\u00e4ischen Union geh\u00f6rt.\n\nDie Fachschaftsvertretung und der Fachschaftsrat arbeiten auf die Erf\u00fcllung der Aufgaben ihrer Fachschaft hin, welche von der Satzung der Studierendenschaft vorgegeben werden:\n# die Wahrnehmung der fachlichen Belange ihrer Mitglieder in Hochschule und Gesellschaft.\n# das Beraten und Informieren ihrer Mitglieder in fachlicher und sozialer Hinsicht.\n# das Mitwirken an der inhaltlichen und organisatorischen Gestaltung des Studiums in den zugeordneten Fachbereichen, F\u00e4chern, beziehungsweise Studieng\u00e4ngen.\n# die F\u00f6rderung der politischen Bildung, des staatsb\u00fcrgerlichen Verantwortungsbewusstsein und der Bereitschaft zur aktiven Toleranz ihrer Mitglieder.\n# Die Wahrnehmung der besonderen wissenschafts- und hochschulpolitischen, kulturellen und sozialen Belange ihrer Mitglieder, bei angemessenen Vorkehrungen hinsichtlich der besonderen Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, mit Verantwortung f\u00fcr nahe Angeh\u00f6rige mit Pflege- oder Unterst\u00fctzungsbedarf sowie Kinder.\n# Das regelm\u00e4\u00dfige und umfassende Informieren ihrer Mitglieder \u00fcber hochschulpolitische Themen, insbesondere diesbez\u00fcgliche Entscheidungen und Debatten in den Gremien der Studierendenschaft.\n# Die F\u00f6rderung \u00fcber\u00f6rtlicher und internationaler Beziehungen von Fachschaften und vergleichbaren Vertretungen.\n# Das Hinwirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile von Frauen* in Hochschule und Gesellschaft.\n\nDie Teilrechtsf\u00e4higkeit einer Fachschaft leitet sich aus den Aufgaben der Fachschaft ab. Mit jeder Aufgabe geht das Recht einher, diese Aufgaben angemessen erf\u00fcllen zu k\u00f6nnen. Dar\u00fcber hinaus ist die Fachschaft nicht rechtsf\u00e4hig. Eine Fachschaft kann beispielsweise keine Vertr\u00e4ge abschlie\u00dfen. (Mitglieder der Fachschaft k\u00f6nnen aber im Sinne der Fachschaft Vertr\u00e4ge abschlie\u00dfen)\n\n== Systematik ==\n\nVereinfacht dargestellt werden die geltenden Regelungen in der Rechtshierarchie von oben herab gereicht und dabei immer spezifischer gefasst. Die Rechtshierarchie eines Fachschaftsrats bildet sich beispielsweise in folgenden Ebenen ab:\n* EU\n* Bundesrepublik\n* Nordrhein-Westfalen\n* Universit\u00e4t M\u00fcnster\n* Studierendenschaft\n* Fachschaft\n* Gremium\n\n== Rechtsnormen auf Europa-Ebene ==\n{| class=\"wikitable\"\n| Rechtsnorm\n| Thema\n| Fachschaftenrelevanz\n|-\n| Verordnung Nr. 1288/2013 zur Einrichtung von \"Erasmus+\", dem Programm der Union f\u00fcr allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport\n| Erasmus\n| Grundlage f\u00fcr Erasmus\n|-\n| Datenschutz-Grundverordnung\n| Datenschutz\n| Grundlagen f\u00fcr Datenschutz\n|}\n\n== Rechtsnormen auf Bundesebene ==\n{| class=\"wikitable\"\n| Rechtsnorm\n| Thema\n| Fachschaftenrelevanz\n|-\n| Grundgesetz\n| Grundlegende Normierung\n| Diverse Grundrechte, u.a.:\n* Allgemeine Handlungsfreiheit: Jeder Verwaltungsakt, der die freie Entfaltung eines Menschen einschr\u00e4nkt, verst\u00f6\u00dft gegen Artikel 2 Absatz 1, sofern der Verwaltungsakt nicht dem Schutz der verfassungsm\u00e4\u00dfigen Ordnung, der Grundrechte weiter Menschen oder des Sittengesetzes dient.\n* Gleichheitssatz: \u201eGleiche F\u00e4lle sollen gleiche Regeln treffen\u201c \u2192 Willk\u00fcr-Verbot / Grundsatz des Pr\u00e4zedenzfalls\n\u2192 Selbstbindung der Verwaltung: Wenn es zwei vergleichbare F\u00e4lle gibt oder eine eindeutige Verwaltungsvorschrift, existiert zu diesem Fall eine Verwaltungspraxis, von welcher nur begr\u00fcndet abgewichen werden darf.\n* Versammlungsfreiheit: Menschen d\u00fcrfen sich versammeln, sofern es nicht ihr Leben oder ihre k\u00f6rperliche Unversehrtheit gef\u00e4hrdet.\n|-\n| Hochschulrahmengesetz\n| Hochschulen\n| Grundlage des Hochschulrechts, u.a.:\n* Aufgaben der Universit\u00e4t nach \u00a7 2\n* Definition der Freiheit des Studiums in \u00a7 4\n* Koordinierung der Ordnung von Studium und Pr\u00fcfung in \u00a7 9\n* Studierendenschaft in \u00a7 41\n|-\n| Gesetz zur Verh\u00fctung und Bek\u00e4mpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen\n| Infektionsschutz\n| Grundlagen des Infektionsschutzes\n|-\n| Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz\n| Gleichstellung\n| Diskriminierungsverbot im Bildungskontext\n|-\n| B\u00fcrgerliches Gesetzbuch\n| Normierung des Privatrechts\n| Der Allgemeine Teil \u00a7\u00a7 1-240 enth\u00e4lt Definitionen f\u00fcr zentrale Rechtsbegriffe wie:\n* Person\n* Schrift\n* Text\n* Vertretung\n* Frist\n* Termin\n|-\n|Gesetz zum Schutz von M\u00fcttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium\n| Mutterschutz\n| Grundlagen des Mutterschutzes\n* \u00a7 11 Unzul\u00e4ssige T\u00e4tigkeiten\n|-\n| Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen\n| Gleichstellung\n|\n* Recht auf Geb\u00e4rdensprache in \u00a7 6\n* Recht auf verst\u00e4ndliche Kommunikation in \u00a7 11\n|-\n| Gesetz \u00fcber die F\u00f6rderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an den Hochschulen\n| Stipendien\n| Grundlagen zu Stipendien\n|-\n| Gesetz zur F\u00f6rderung der elektronischen Verwaltung\n| Digitalisierung\n| Pflicht zu Beschreibungstexten im Internet f\u00fcr alle \u00f6ffentlichen Stellen nach \u00a7 3\n|-\n| Verordnung zur Verwendung von Geb\u00e4rdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz\n| Gleichstellung\n| Kommunikationshilfen in \u00a7 3\n|-\n| Verordnung zur Zug\u00e4nglichmachung von Dokumenten f\u00fcr blinde und sehbehinderte Menschen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz\n| Gleichstellung\n| Formen der Zug\u00e4nglichmachung und Bekanntgabe in \u00a7\u00a7 3, 4\n|-\n| Verordnung \u00fcber Inhalt, Form und Frist der Meldungen sowie das Meldeverfahren f\u00fcr die Krankenversicherung der Studenten\n| Krankenversicherung\n| Falls mal wer fragt, wie das eigentlich mit der Krankenversicherung und den Bescheinigungen gedacht ist.\n|}\n\n\n== Rechtsnormen auf Landesebene ==\n{| class=\"wikitable\"\n| Rechtsnorm\n| Thema\n| Fachschaftenrelevanz\n|-\n| Hochschulgesetz\n| Hochschulen\n| Spezifizierung des Hochschulrechts f\u00fcr NRW, u.a.:\n* Aufgaben der Universit\u00e4t in \u00a7 3\n* Rechte und Pflichten der Mitglieder in \u00a7 10\n* Verfahrensgrunds\u00e4tze in \u00a7 12\n* Fachbereichsr\u00e4te in \u00a7 28\n* wissenschaftliche Einrichtungen in \u00a7 29\n* Berufungsverfahren in \u00a7 38\n* Studierendenschaft in \u00a7 53\n* Fachschaften in \u00a7 56\n* Verm\u00f6gen und Haushalt der Studierendenschaft in \u00a7 57\n* Ziel von Lehre und Studium in \u00a7 58\n* Verwaltungsvorschriften in \u00a7 82\n|-\n| Kunsthochschulgesetz\n| Kunsthochschulen + Fachbereich 15\n| Betrifft nur den Fachbereich 15 (Fachschaften Musikhochschule und Musikp\u00e4dagogik)\n|-\n| Verwaltungsverfahrensgesetz\n| Verwaltung\n| Grundlage des Verwaltungsrechts:\n* Befangenheit in \u00a7 21\n* Akteneinsicht in \u00a7 29\n* Spezifizierung von Fristen und Terminen in \u00a7 31\n* Zusicherungen in \u00a7 38\n* Offenbare Unrichtigkeiten in \u00a7 42\n* Genehmigungsfiktion in \u00a7 42a\n* Umgang mit Fehlern in \u00a7\u00a7 43-52\n|-\n| Datenschutzgesetz\n| Datenschutz\n|\n* Rechte der betroffenen Personen in \u00a7\u00a7 11-14\n* Aufgaben in \u00a7 27\n* Definitionen von Rechtsbegriffen wie Anonymit\u00e4t in \u00a7 36\n|-\n| Informationsfreiheitsgesetz\n| Informationsfreiheit\n|\n* Informationsrecht in \u00a7 4\n* Ver\u00f6ffentlichungspflichten in \u00a7 12\n|-\n| Gesetz zur F\u00f6rderung der elektronischen Verwaltung\n| Verwaltung\n|\n* Elektronische Aktenf\u00fchrung \u00a7 9 (1,2)\n* Akteneinsicht \u00a7 13\n* Anforderungen an das Bereitstellen von Daten in \u00a7 16\n* Elektronische Beteiligung in \u00a7 18\n|-\n| Behindertengleichstellungsgesetz\n| Gleichstellung\n|\n* Verbandsklage in \u00a7 6\n* Barrierefreie Kommunikation in \u00a7 8\n|-\n| Gesetz zur Verbesserung der Qualit\u00e4t in Lehre und Studium an nordrhein-westf\u00e4lischen Hochschulen\n| Qualit\u00e4tsverbesserung\n|\n* Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Kommission zur Qualit\u00e4tsverbesserung in Lehre und Studium\n|-\n| Staatsvertrag \u00fcber die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualit\u00e4tssicherung in Studium und Lehre\n| Akkreditierung\n|\n* Definition der fachlich-inhaltlichen Kriterien in Artikel 2\n* Definition des Akkreditierungsverfahren in \u00a7 3: Beteiligung der Studierenden\n|-\n| Verordnung \u00fcber die Haushalts- und Wirtschaftsf\u00fchrung der Studierendenschaften der Universit\u00e4ten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen\n| Finanzen\n|\n* Grunds\u00e4tze in \u00a7 2\n* Recht auf Fachschaftsfinanzen in \u00a7 3 (1)\n|-\n| Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen\n| Gleichstellung\n| Standards f\u00fcr Homepages und Apps\n|-\n| Verordnung zur Regelung der Anforderungen an das Bereitstellen von Daten in \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Netzen\n| Gleichstellung\n| Standards f\u00fcr Homepages und Apps\n|-\n| Hochschulvertrag zwischen Universit\u00e4t und Ministerium\n| \n| O-Wochen-Legitimation in \u00a7 3 (3): \u201eStudentische Mentoren aus h\u00f6heren Fachsemestern helfen j\u00fcngeren Studierenden, sich zu Beginn des Studiums in der neuen Lebenssituation einzufinden, soziale Kontakte zu kn\u00fcpfen und auch die Organisation des Studiums zu meistern.\u201c\n|-\n| Hochschulvertrag-Sondervereinbarung Lehramtsausbildung zwischen Universit\u00e4t und Ministerium \n| Lehramt\n| Vorgesehene Kapazit\u00e4ten f\u00fcr das Lehramtsstudium\n|}\n\n\n== Rechtsnormen auf Universit\u00e4tsebene ==\n{| class=\"wikitable\"\n| Rechtsnorm\n| Thema\n| Fachschaftenrelevanz\n|-\n| Grundordnung\n| \n|\n* Grundlage f\u00fcr diverse Stellen und Gremien\n* Grundlage des Hausrechts in \u00a7 3\n|-\n| Ordnung zur erg\u00e4nzenden Regelung der Organisation von Gremien\n|\n| Bestimmung \u00fcber Gremien der akademischen Selbstverwaltung (au\u00dfer Senatsgremien), u.a.:\n* Rektorat\n* Dekanate\n* Fachbereichsr\u00e4te\n* Vorst\u00e4nde wissenschaftlicher Einrichtungen\n* Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung wissenschaftlicher Einrichtungen\n|-\n| Wahlordnung f\u00fcr den Senat\n| Wahlen zum Senat\n| Falls sich jemand zur Wahl aufstellen m\u00f6chte\n|-\n| Wahlordnung f\u00fcr die Fachbereichsr\u00e4te\n| Wahlen zu den Fachbereichsr\u00e4ten\n| Falls sich jemand zur Wahl aufstellen m\u00f6chte\n|-\n| Ordnung f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Wahl der Vertretung der Belange der studentischen Hilfskr\u00e4fte\n| Wahlen zur SHK-Vertretung\n| Falls sich jemand zur Wahl aufstellen m\u00f6chte\n|-\n| Fachbereichsordnungen\n|\n| Bestimmt den Aufbau eines Fachbereichs\n|-\n| Zulassungsordnungen\n| Einschreibung in einen Studiengang\n| Regelt die Zulassung zu einem Studiengang\n|-\n| Pr\u00fcfungsordnungen\n| Lehre und Studium\n| M\u00f6glichkeiten des Studienverlaufs, Anwesenheitspflichten, etc.\n|}\n\n== Satzung und Ordnungen der Studierendenschaft ==\n{| class=\"wikitable\"\n| Rechtsnorm\n| Thema\n| Fachschaftenrelevanz\n|-\n| Satzung der Studierendenschaft\n|\n| Diverse Regelungen f\u00fcr die Studierendenschaft, u.a.:\n* innere Organisation der Studierendenschaft\n* Rahmenbedingungen f\u00fcr Fachschaften, Fachschaftenkonferenz und Fachschaftenbeauftragte\n* Abstimmungen und Wahlen in Gremien\n* Wahlen zu Vertretungen\n* Verfahrensregeln\n|-\n| Wahl- und Urabstimmungsordnung\n| Wahlen\n| Ablauf von Wahlen zu Vertretungen (Studierendenparlament, Fachschaftsvertretungen und Ausl\u00e4ndische Studierendenvertretung)\n|-\n| Pressestatut\n| Semesterspiegel\n| \n|-\n| H\u00e4rtefallordnung\n| Erstattung des Studierendenbeitrags\n| Regelt die Erstattung des Semesterbeitrags im H\u00e4rtefall\n|-\n| Beitragsordnung\n| Studierendenbeitrag\n| Regelt den Teil des Semesterbeitrags, der an die Studierendenschaft f\u00e4llt, sowie die R\u00fcckerstattung des Semesterticket-Beitrages in bestimmten F\u00e4llen.\n|-\n| Vergabeordnung\n| Darlehen an Studierende\n| Regelt die Vergabe von Darlehen an Studierende in finanzieller Notlage.\n|}\n\n== Fachschaftsordnungen ==\n\nEine Fachschaftsvertretung kann ihrer Fachschaft eine Ordnung geben.\n\n== Gesch\u00e4ftsordnungen ==\n\nJedes Gremium kann sich selbst eine Ordnung geben. Falls ein Gremium innerhalb einer Fachschaft oder innerhalb der Studierendenschaft keine eigene Gesch\u00e4ftsordnung hat, gilt die Standardgesch\u00e4ftsordnung aus dem Anhang zur Satzung der Studierendenschaft.\n\n== Rechtsprechung ==\n{| class=\"wikitable\"\n| Rechtsspruch\n| Thema\n| Fachschaftenrelevanz\n|-\n| Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 4 K 5606/09\n| Mensa-Party mit \u201eCulcha Candela\u201c\n| \u00dcbertreiben kann teuer werden.\n|}"
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                        "*": "Die Resolution zu Exkursionen in pandemischen Zeiten wurde auf der FK am 1. September 2020 gestellt.\n\n== Begr\u00fcndung ==\n\nIn unserem Corona-AK wurde \u00fcber die Durchf\u00fchrung von Exkursionen (im Rahmen von Studien- und Pr\u00fcfungsleistungen) unter den aktuellen Umst\u00e4nden diskutiert. Hierbei hat sich gezeigt, dass Exkursionen von Fach zu Fach verschieden angegangen werden und es vereinzelt zu Irritationen kommen kann, welche sich nicht sofort ausr\u00e4umen lassen. In einem Fall handelt es sich um eine Exkursion zu einem touristischen Hotspot, f\u00fcr die zuerst keine Alternative vorgesehen war, abgesehen von der Verl\u00e4ngerung des Studiums um ein Jahr. Diese \u201eAlternative\u201c wurde einer Studierenden explizit empfohlen, nachdem sie bedenken \u00e4u\u00dferte. Insbesondere deswegen soll eine Resolution der FK betonen, dass Alternativen zu Exkursionen eingerichtet werden sollten, wenn sie im Hinblick auf den Infektionsschutz fragw\u00fcrdig sind. Sollte es bei euch zu einem \u00e4hnlichen Konfliktfall kommen, k\u00f6nnt ihr auf diese Resolution verweisen, sobald sie beschlossen ist, um zu zeigen, dass ihr als Fachschaft nicht alleine mit dieser Auffassung steht. Auf diese Weise lassen sich anstrengende Gespr\u00e4che in Zukunft hoffentlich umgehen.\n\n== Beschlusstext ==\n\nDie Fachschaftenkonferenz bef\u00fcrwortet und fordert die Durchf\u00fchrung von Exkursionen, welche eine Isolation der Exkursionsgruppe von der sozialen Umwelt zulassen, wie es beispielsweise bei Exkursionen in die Landschaft oder in schwach frequentierte Museen der Fall ist. Auch die Durchf\u00fchrung von Exkursionen, welche ein solches social distancing effektiv kaum oder nicht erm\u00f6glichen, wird bedingt bef\u00fcrwortet. Bei solchen Exkursionen, beispielsweise zu touristischen Hotspots, gebietet die Vernunft das Angebot alternativer Optionen der Erbringung von Studien- und Pr\u00fcfungsleistungen.\n\nGrunds\u00e4tzlich sollte bei der Planung einer jeden Exkursion die Einrichtung von Ersatzleistungen, Reisewarnungen, die Personenzahl und allgemeine Infektionsschutzma\u00dfnahmen ber\u00fccksichtigt werden und im Vorfeld \u00fcber Risiken und Ma\u00dfnahmen der Exkursion informiert werden.\n\n== Abstimmungsergebnis ==\n\nDie Abstimmung findet voraussichtlich auf der FK-Sitzung am 13. Oktober statt.\n\nEs sind 15 Stimmen eingegangen, davon:\n* 14 Ja-Stimmen\n* 0 Nein-Stimmen\n* 1 Enthaltungen\n\nEs ist ein Kommentar eingegangen.\n* Ein Fachschaft bedankt sich und bezeichnet die Forderung als richtig.\n\n[[Kategorie:Antrag]]"
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