Leitfaden zu FSV-Wahlen

Damit eine Fachschaft demokratisch legitimiert handeln kann, wählen die Studierenden in ihren Fächern jährlich im Rahmen der zentralen Wahlen eine Fachschaftsvertretung.

Wahlbewerbung

Das passive Wahlrecht funktioniert in der Regel nur durch Wahlbewerbungen. Die Wahlbewerbung besteht aus einer Liste von Personen, die im Fach der Fachschaft eingeschrieben sein müssen. Die Wahlbewerbung muss spätestens vier Wochen vor der Wahlwoche eingegangen sein. Bei der Wahlbewerbung handelt es sich um eine Wahlliste, die einen individuellen Namen trägt, und aus einer oder mehreren Personen besteht.

Die Wahlliste gibt eine Reihenfolge ihrer Personen vor und enthält für jede antretende Person den Namen, die Studienfächer und bis zu drei Mitgliedschaften in Vereinen oder in Gremien der studentischen oder akademischen Selbstverwaltung der Universität Münster.

Bis zu drei Wochen vor der Wahlwoche muss jede antretende Person eine Einverständniserklärung einreichen, welche mindestens den Familiennamen, den Vornamen, die Anschrift und die Matrikelnummer, sowie die universitäre E-Mail-Adresse enthält.

Für Fachschaften, in denen über 1000 Studierende eingeschrieben sind, ist ferner relevant, dass Wahllisten, die keine Person enthalten, die vor der Wahl bereits Mitglied der Fachschaftsvertretung ist, für jede tausendste wahlberechtigte Person eine Unterstützungsunterschrift nachweisen müssen. Die Unterschriften der Einverständniserklärungen der antretenden Personen gelten bereits als Unterstützungsunterschrift. Reichen diese Unterschriften nicht aus, muss eine Unterstützer*innenliste angefertigt werden, auf welcher Personen, die nicht bereits eine andere Wahlliste unterstützen, unterschreiben können.

Wahlvorschläge

Nur wenn weniger Personen zur Wahl stehen als Plätze für die Fachschaftsvertretung vorgesehen sind, ist es möglich einen Namen als Vorschlag auf den Wahlzettel zu schreiben.

Stimmabgabe

Gewählt wird eine der antretenden Personen.

Stimmauswertung

Die Stimmen der einzelnen Personen werden für die antretenden Wahllisten zusammengezählt. In der Regel gibt es zwar bei den FSV-Wahlen nur eine kollektive Wahlbewerbung, allerdings kommt es in Einzelfällen immer wieder mal vor, dass zwei bis drei Listen miteinander konkurrieren. Für diesen Sonderfall werden die Anzahl der Sitze nach den Wahlergebnissen auf die Wahllisten verteilt.

Innerhalb der Wahllisten werden die Personen nach Stimmanzahl sortiert. Wenn mehrere Personen gleich viele Stimmen erreicht haben, gilt die Reihenfolge der Wahlliste, bzw. unter Wahlvorschlägen entscheidet das Los im zentralen Wahlausschuss (ZWA). Wer keine Stimmen erhält, taucht in der Wahlergebnisliste nicht mehr auf. Die Sortierung der Personen innerhalb der Wahllisten gibt vor, wer einen Sitz in der Fachschaftsvertretung erhält. Die gewählten Personen können jederzeit zurücktreten, womit die erste Person auf der Wahlergebnisliste ohne Sitz für die zurücktretende Person einspringt.

Bei Fachschaften mit unter 1000 Wahlberechtigten werden elf Sitze besetzt, bei Fachschaften mit über 1000 Wahlberechtigten werden 15 Sitze besetzt. Werden weniger Personen gewählt, als Sitze vorhanden sind, bleiben die entsprechenden Sitze leer.

konstituierende Sitzung

Die konstituierende Sitzung einer Fachschaftsvertretung findet innerhalb der vier Wochen nach der Wahlwoche statt. Auf dieser Sitzung wird der Fachschaftsrat gewählt, welcher für die Fachschaft handelt und daher umgangssprachlich häufig auch einfach als „die Fachschaft“ bezeichnet wird. Das Protokoll zu dieser Sitzung enthält mindestens den Namen der Fachschaft, Ort, Datum, Beginn und Ende der Sitzung, sowie die anwesenden gewählten Mitglieder der FSV und weitere Mitglieder. Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt und es muss mindestens eine Person für den Bereich Finanzen gewählt werden.

Für jede gewählte Person muss ihr voller Name, ihre Matrikelnummer und das Abstimmungsergebnis der FSV protokolliert werden. Außerdem müssen Wahlen für Ämter wie Vorsitz, Finanzbeauftragte*r, etc. ebenfalls protokolliert werden.