Lehr- und Prüfungsbetrieb bis zum 3. Mai 2020: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen über die Durchführung von Lehr- und Praxisveranstaltungen sowie Prüfungen an den Hochschulen im Land Nordrhein-Westfalen''' vom 23. April 2020 regelt den Lehr- und Prüfungsbetrieb bis zum 3. Mai 2020.
Die '''[https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200423_internet_av_durchfuehrung_von_lehr-_und_praxisveranstaltungen_sowie_pruefungen_an_den_hochschulen_im_land_nordrhein-westfalen.pdf Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen über die Durchführung von Lehr- und Praxisveranstaltungen sowie Prüfungen an den Hochschulen im Land Nordrhein-Westfalen]''' vom 23. April 2020 regelt den Lehr- und Prüfungsbetrieb bis zum 3. Mai 2020.


== Anforderungen an Prüfungen ==
== Anforderungen an Prüfungen ==