2.483
Bearbeitungen
Zeile 16: | Zeile 16: | ||
== Änderungen im Überblick == | == Änderungen im Überblick == | ||
wesentliche Änderungen beziehen sich auf den Fall einer „epidemischen Lage von landesweiter Tragweite“, in welchem unter anderem Folgendes | wesentliche Änderungen beziehen sich auf den Fall einer „epidemischen Lage von landesweiter Tragweite“, in welchem unter anderem Folgendes gilt: | ||
* Das Land kann in den Gestaltungsbereich und Versorgungsauftrag von Krankenhäusern eingreifen. Medizinische Vorgaben wie etwa zur Triage sind nicht möglich. | * Das Land kann in den Gestaltungsbereich und Versorgungsauftrag von Krankenhäusern eingreifen. Medizinische Vorgaben wie etwa zur Triage sind nicht möglich. | ||
* Gesundheitsämter und weitere Gesundheitsbehörden können notwendige Weisungen erhalten. | * Gesundheitsämter und weitere Gesundheitsbehörden können notwendige Weisungen erhalten. |