Gesetz zu COVID-19: Unterschied zwischen den Versionen

keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 16: Zeile 16:
== Änderungen im Überblick ==
== Änderungen im Überblick ==


wesentliche Änderungen beziehen sich auf den Fall einer „epidemischen Lage von landesweiter Tragweite“, in welchem unter anderem Folgendes gelten soll:
wesentliche Änderungen beziehen sich auf den Fall einer „epidemischen Lage von landesweiter Tragweite“, in welchem unter anderem Folgendes gilt:
* Das Land kann in den Gestaltungsbereich und Versorgungsauftrag von Krankenhäusern eingreifen. Medizinische Vorgaben wie etwa zur Triage sind nicht möglich.
* Das Land kann in den Gestaltungsbereich und Versorgungsauftrag von Krankenhäusern eingreifen. Medizinische Vorgaben wie etwa zur Triage sind nicht möglich.
* Gesundheitsämter und weitere Gesundheitsbehörden können notwendige Weisungen erhalten.
* Gesundheitsämter und weitere Gesundheitsbehörden können notwendige Weisungen erhalten.