Gesetz zu COVID-19: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie''' wurde am 1. April vom Landtag in der 1. Lesung behandelt und an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (federführend) und zehn weitere überwiesen. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat am 1. April im Anschluss an die Sitzung des Landtagsplenums und am 6. April über den Gesetzesentwurf beraten. Am 9. April soll es ab 10 Uhr eine weitere Sitzung des Ausschusses geben und ab 12 Uhr im Plenum des Landtags über das Gesetz in 2. Lesung behandelt werden. Das Gesetz soll am 14. April vom Landtag beschlossen werden.
Das '''Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie''' wurde am 1. April vom Landtag in der 1. Lesung behandelt und an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (federführend) und zehn weitere Ausschüsse überwiesen. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat am 1. April im Anschluss an die Sitzung des Landtagsplenums eine Anhörung beschlossen, welche am 6. April stattfand. Auf Basis der Anhörung hat der Ausschuss am 9. April dem Parlament den Gesetzesentwurf in geänderter Form zurückgegeben. Der Landtag hat am 9. April einen weiteren Änderungsantrag übernommen. Das Gesetz soll am 14. April vom Landtag beschlossen werden.


Unter anderem würden dadurch dem [[Ministerium für Kultur und Wissenschaft]] Eingriffsmöglichkeiten in die Autonomie der Hochschulen, Studierendenschaften und Fachschaften gewährt.
Unter anderem würden dadurch dem [[Ministerium für Kultur und Wissenschaft]] Eingriffsmöglichkeiten in die Autonomie der Hochschulen, Studierendenschaften und Fachschaften gewährt.
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== Änderungen im Überblick ==
== Änderungen im Überblick ==


wesentliche Änderungen beziehen sich auf den Fall einer „epidemischen Lage von landesweiter Tragweite“, in welchem unter anderem Folgendes gilt:
wesentliche Änderungen beziehen sich auf den Fall einer „epidemischen Lage von landesweiter Tragweite“, in welchem unter anderem Folgendes gelten soll (Stand 9. April):
* Das Land kann in den Gestaltungsbereich und Versorgungsauftrag von Krankenhäusern eingreifen.
* Das Land kann in den Gestaltungsbereich und Versorgungsauftrag von Krankenhäusern eingreifen.
* Gesundheitsämter und weitere Gesundheitsbehörden können weitreichende Weisungen erhalten.
* Gesundheitsämter und weitere Gesundheitsbehörden können notwendige Weisungen erhalten.
* Das Land kann notwendige Materialien und medizinische Geräte kollektivieren.
* Das Land kann notwendige Materialien und medizinische Geräte kollektivieren.
* Das Land kann über Personen aus Heilkunde, Pflege, Rettungsdienst oder anderen Gesundheitsberufen verfügen, um die Versorgung sicherzustellen.
* Auf allen staatlichen Ebenen des Landes werden vereinfachte Verfahren für Gremien geschaffen.
* Auf allen staatlichen Ebenen des Landes werden vereinfachte Verfahren für Beschlüsse möglich.
* Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft kann Regelungen bezüglich Prüfungen, Anerkennung von Leistungen, Regelstudienzeit, Einschreibung, Amtszeiten und Verfahrensgrundsätze der Gremien erlassen und dabei teilweise vom Hochschulgesetz und Kunsthochschulgesetz (Fachbereich Musikhochschule) abweichen.
* Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft kann Regelungen bezüglich Prüfungen, Anerkennung von Leistungen, Regelstudienzeit, Amtszeit der Gremien und Einschreibung erlassen und dabei teilweise vom Hochschulgesetz und Kunsthochschulgesetz (Fachbereich Musikhochschule) abweichen.
* Elektronische Verwaltungsverfahren werden vereinfacht.
* Elektronische Verwaltungsverfahren werden vereinfacht.
Außerdem gilt speziell für die aktuelle Lage:
* Das Ministerium für Schule und Bildung kann abweichende Regelungen für das Referendariat im Studium auf [[Lehramt]] beschließen.
* Eine Sonderregelung für kommunale Finanzen wird festgelegt.
* Die Kommunen können Zuweisungen für Integrationsmaßnahmen ein Jahr länger ausschöpfen.


== Eingriffsmöglichkeiten des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft ==
== Eingriffsmöglichkeiten des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft ==
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== [https://www.landtag.nrw.de/home/aktuelles-presse/parlaments-tv/video.html?id=1107387 Landtagsdebatte zur 1. Lesung] ==
== [https://www.landtag.nrw.de/home/aktuelles-presse/parlaments-tv/video.html?id=1107387 Landtagsdebatte zur 1. Lesung] ==


Am 1. April debattierte der Landtag ab 10 Uhr über den Gesetzesentwurf. Es gab Lob für einige Medizin-Fachschaften und Kritik an der vorgesehenen Möglichkeit, das Parlament unbefristet zu entmachten. Das Gesetz soll bis zur 2. Lesung überarbeitet werden und von möglichst allen Fraktionen des Landtags getragen werden.
Am 1. April debattierte der Landtag ab 10 Uhr über den Gesetzesentwurf. Es gab Lob für einige Medizin-Fachschaften und Kritik an der vorgesehenen Möglichkeit, das Parlament unbefristet zu „entmachten“. Das Gesetz soll bis zur 2. Lesung überarbeitet werden und von möglichst allen Fraktionen des Landtags getragen werden.


== [https://www.landtag.nrw.de/home/aktuelles-presse/parlaments-tv/video.html?id=1110080 Beratung im Landtagsausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 6. April] ==
== [https://www.landtag.nrw.de/home/aktuelles-presse/parlaments-tv/video.html?id=1110080 Beratung im Landtagsausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 6. April] ==
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Im ersten Teil der Sitzung wurden verfassungsrechtliche Fragen behandelt. Im Bezug auf Hochschulen wurde hier die Verletzung der Freiheit der Selbstverwaltung der Hochschulen angemerkt. Des weiteren wurde darauf verwiesen, dass ein Regieren am Parlament vorbei die Rechte der Opposition verletzt und das dieses Gesetz nur dann wirklich zum Tragen kommt, wenn eine landesweite Epidemie vorliegt, die nicht gleichzeitig eine bundesweite Epidemie ist. Eine verwaltungsrechtliche Regelung der Triage wird als irrsinnig eingeschätzt. Hierzu wurde im zweiten Teil von medizinischen Sachverständigen darauf verwiesen, dass es gegen die Berufsethik verstoße, medizinische Anweisungen von Fachfremden anzunehmen. Außerdem enthält der Gesetzesentwurf eine salvatorische Klausel in § 16, die nach geltender Rechtsprechung unzulässig ist.
Im ersten Teil der Sitzung wurden verfassungsrechtliche Fragen behandelt. Im Bezug auf Hochschulen wurde hier die Verletzung der Freiheit der Selbstverwaltung der Hochschulen angemerkt. Des weiteren wurde darauf verwiesen, dass ein Regieren am Parlament vorbei die Rechte der Opposition verletzt und das dieses Gesetz nur dann wirklich zum Tragen kommt, wenn eine landesweite Epidemie vorliegt, die nicht gleichzeitig eine bundesweite Epidemie ist. Eine verwaltungsrechtliche Regelung der Triage wird als irrsinnig eingeschätzt. Hierzu wurde im zweiten Teil von medizinischen Sachverständigen darauf verwiesen, dass es gegen die Berufsethik verstoße, medizinische Anweisungen von Fachfremden anzunehmen. Außerdem enthält der Gesetzesentwurf eine salvatorische Klausel in § 16, die nach geltender Rechtsprechung unzulässig ist.


Im zweiten Teil werden Fragen an Sachverständige gestellt. Im Bezug auf Hochschulen wurde angemerkt, dass einheitliche Regelungen des Ministeriums der vielseitigen Landschaft von Fächern und Standorten im Land nicht gerecht werden könne, weswegen eine „bottom up“-Regelung zu bevorzugen sei. Es wurde angeregt, ähnlich wie bei den kommunalrechtlichen Änderungen, die Arbeit der Gremien der Hochschulen, insbesondere der Fachbereiche, zu erleichtern.
Im zweiten Teil werden Fragen an Sachverständige gestellt. Im Bezug auf Hochschulen wurde angemerkt, dass eine einheitliche Regelung des Ministeriums der vielseitigen Landschaft von Fächern und Standorten im Land nicht gerecht werden könne, weswegen eine „bottom up“-Regelung zu bevorzugen sei, bei welcher die Fächer eigene Entscheidungen treffen und höhere Instanzen lediglich Rahmenbedingungen schaffen. Es wurde angeregt, ähnlich wie bei den kommunalrechtlichen Änderungen, die Arbeit der Gremien der Hochschulen, insbesondere der Fachbereiche, zu erleichtern.


== [https://latnrw.de/wp-content/uploads/2020/04/Offener-Brief-1.pdf Stellungnahme des Landes-ASten-Treffen] ==
== [https://latnrw.de/wp-content/uploads/2020/04/Offener-Brief-1.pdf Stellungnahme des Landes-ASten-Treffen] ==


Das [[Landes-ASten-Treffen]] hat am 7. April einen offenen Brief zum Gesetzesentwurf veröffentlicht. Kritisiert wurde kritisiert, dass bei Eingriffen in die Hochschulautonomie eine Beteiligung der Studierenden in keiner Weise vorgesehen ist. Ebenso kritisiert wurde, dass das Gesetz nicht auf die aktuelle Lage befristet ist, und dass insbesondere Studierende der Medizin zur Arbeit im medizinischen Bereich verpflichten kann. Ferner sei nicht ersichtlich, weshalb Akkreditierungs-, Einschreibungs- und Anerkennungsverfahren von dem Gesetz betroffen sein sollen.
Das [[Landes-ASten-Treffen]] hat am 7. April einen offenen Brief zum Gesetzesentwurf veröffentlicht. Kritisiert wurde, dass bei Eingriffen in die Hochschulautonomie eine Beteiligung der Studierenden in keiner Weise vorgesehen ist. Ebenso kritisiert wurde, dass das Gesetz nicht auf die aktuelle Lage befristet ist, und dass insbesondere Studierende der Medizin zur Arbeit im medizinischen Bereich verpflichten kann. Ferner sei nicht ersichtlich, weshalb Akkreditierungs-, Einschreibungs- und Anerkennungsverfahren von dem Gesetz betroffen sein sollen.


Es werden unter anderem eine Mitbestimmung der Studierenden bei allen Eingriffen durch das Ministerium, die universitätsinterne Einbindung aller Gruppen des Senats und der AStA bei der Umsetzung der Verordnungen, sowie eine Förderung des Ehrenamts in der Studierendenschaft.
Es werden unter anderem eine Mitbestimmung der Studierenden bei allen Eingriffen durch das Ministerium, die universitätsinterne Einbindung aller Gruppen des Senats und der AStA bei der Umsetzung der Verordnungen, sowie eine Förderung des Ehrenamts in der Studierendenschaft.
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== [https://www.landtag.nrw.de/home/aktuelles-presse/parlaments-tv/video.html?id=1110120 Beratung im Landtagsausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 9. April] ==
== [https://www.landtag.nrw.de/home/aktuelles-presse/parlaments-tv/video.html?id=1110120 Beratung im Landtagsausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 9. April] ==


Ab 10:39 Uhr debattierte der Ausschuss über den Gesetzesentwurf. Während der Sitzung wurde ein Änderungsantrag mehrerer Fraktionen eingereicht. Es wurden nacheinander die Anhörung ausgewertet, der Änderungsantrag besprochen und über den Gesetzesentwurf abgestimmt.
Der Ausschuss wertete die Anhörung zum Gesetzesentwurf aus. Während der Sitzung wurde ein Änderungsantrag mehrerer Fraktionen eingereicht. Es wurden nacheinander die Anhörung ausgewertet, der Änderungsantrag besprochen und über den Gesetzesentwurf abgestimmt.


Zur Anhörung wurden die zentralen Punkte zusammengefasst. Dabei wurde betont, dass Freiwilligkeit mehr Potenzial hat als Zwang, dass das Parlament funktioniert, und dass die Fraktionen der Regierungskoalition mitspielen.
Zur Anhörung wurden die zentralen Punkte zusammengefasst. Dabei wurde betont, dass Freiwilligkeit mehr Potenzial hat als Zwang, dass das Parlament funktioniert, und dass die Fraktionen der Regierungskoalition mitspielen.


Der Änderungsantrag umfasst 14 Seiten. Die Kollektivierung soll bleiben, ein Freiwilligenregister soll eingerichtet werden und Zwangsarbeit soll nicht länger vorgesehen sein. Es wurden einige Fristen, Prüfungen und Evaluationen eingeführt, damit die Ermächtigungen immer wieder vor dem Parlament begründet werden müssen. Die Epidemische Lage wird auf zwei Monate beschränkt.
Der Änderungsantrag umfasst 14 Seiten. Die Kollektivierung soll bleiben, ein Freiwilligenregister soll eingerichtet werden und Zwangsverpflichtung soll nicht länger vorgesehen sein. Es wurden einige Fristen, Prüfungen und Evaluationen eingeführt, damit die Ermächtigungen immer wieder vor dem Parlament begründet werden müssen. Die Epidemische Lage wird auf zwei Monate beschränkt.


Zum Hochschulgesetz wird eine Änderung vorgesehen, welche es den Gremien erleichtern soll zu funktionieren (Verfahrensgrundsätze hinsichtlich der Sitzungen und der Beschlüsse):
Zum Hochschulgesetz wird eine Änderung vorgesehen, welche es den Gremien erleichtern soll zu funktionieren (Verfahrensgrundsätze hinsichtlich der Sitzungen und der Beschlüsse):
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Außerdem soll das Jura-Studium berücksichtigt werden.
Außerdem soll das Jura-Studium berücksichtigt werden.


Der Änderungsantrag und der Gesamtantrag einstimmig angenommen, bei Enthaltung der einer Fraktion.
Der Änderungsantrag und der Gesamtantrag wurden einstimmig angenommen, bei Enthaltung einer Fraktion.


== [https://www.landtag.nrw.de/home/aktuelles-presse/parlaments-tv/video.html?id=1110083 Landtagsdebatte zur 2. Lesung] ==
== [https://www.landtag.nrw.de/home/aktuelles-presse/parlaments-tv/video.html?id=1110083 Landtagsdebatte zur 2. Lesung] ==


Am 9. April debattierte der Landtag ab 13:40 Uhr über den Gesetzesentwurf. Die Änderungen am Hochschulgesetz wurden nicht weiter diskutiert. Es wurden weitere Änderungen übernommen. Es wurde die Einberufung einer dritten Lesung beantragt. Der Antrag wurde gemäß der Geschäftsordnung des Landtags automatisch angenommen. Daher findet am 14. April eine dritte Lesung statt, in welcher der Antrag beschlossen wird.
Am 9. April debattierte der Landtag nach einer Debatte über die Corona-Situation im Allgemeinen ab 13:40 Uhr über den Gesetzesentwurf. Die Änderungen am Hochschulgesetz wurden nicht weiter diskutiert. Es wurden weitere Änderungen übernommen, um die Abläufe in Kommunen während einer epidemischen Lage besser zu regeln. Es wurde die Einberufung einer dritten Lesung beantragt. Dieser Antrag wurde gemäß der Geschäftsordnung des Landtags automatisch angenommen. Daher findet am 14. April eine dritte Lesung statt, in welcher der Antrag beschlossen wird.