Gesetz zu COVID-19: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Änderungsantrag umfasst 14 Seiten. Die Kollektivierung soll bleiben, ein Freiwilligenregister soll eingerichtet werden und Zwangsarbeit soll nicht länger vorgesehen sein. Es wurden einige Fristen, Prüfungen und Evaluationen eingeführt, damit die Ermächtigungen immer wieder vor dem Parlament begründet werden müssen. Die Epidemische Lage wird auf zwei Monate beschränkt.
Der Änderungsantrag umfasst 14 Seiten. Die Kollektivierung soll bleiben, ein Freiwilligenregister soll eingerichtet werden und Zwangsarbeit soll nicht länger vorgesehen sein. Es wurden einige Fristen, Prüfungen und Evaluationen eingeführt, damit die Ermächtigungen immer wieder vor dem Parlament begründet werden müssen. Die Epidemische Lage wird auf zwei Monate beschränkt.
Zum Hochschulgesetz wird eine Änderung vorgesehen, welche es den Gremien erleichtern soll zu funktionieren (Verfahrensgrundsätze hinsichtlich der Sitzungen und der Beschlüsse):
<blockquote>
"Unter den Bedingungen einer Pandemie wird es den Hochschulen ggf. nicht möglich sein, die Sitzungen der Organe und der Gremien unter den geltenden Bestimmungen sachgerecht und zielführend zu organisieren. Mit der Änderung werden Verfahrenserleichterungen ermöglicht. So kann etwa durch Rechtsverordnung festgelegt werden, dass Gremien auch dann beschlussfähig sind, wenn die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde und die anwesenden Mitglieder weniger als die Hälfte der Stimmen des Gremiums auf sich vereinen. Zudem kann geregelt werden, dass die Gremien Beschlüsse auch im Umlaufverfahren fassen dürfen. Darüber hinaus kann die Rechtsverordnung beispielsweise vorsehen, dass die Sitzungen der Gremien der Hochschule in elektronischer Kommunikation stattfinden und Beschlüsse in elektronischer Kommunikation gefasst werden können. Auch kann die Verordnung hinsichtlich der Beschlüsse des Rektorates, des Hochschulrates und des Dekanats vorsehen, dass der Vorsitzende des Gremiums festlegen kann, dass Beschlüsse ohne physische Anwesenheit der Mitglieder fernmündlich oder in vergleichbarer Weise gefasst werden.
Gremien und Organe der Hochschulen können im Rahmen ihrer Kompetenzen flexibel auf die Pandemiesituation reagieren." - Aus dem [https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/esm/MME17-1228.pdf Begründungstext des Änderungsantrags]
</blockquote>
Außerdem soll das Jura-Studium berücksichtigt werden.


Der Änderungsantrag und der Gesamtantrag einstimmig angenommen, bei Enthaltung der einer Fraktion.
Der Änderungsantrag und der Gesamtantrag einstimmig angenommen, bei Enthaltung der einer Fraktion.