Geschäftsordnung der FK: Unterschied zwischen den Versionen

 
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# Der Vorsitz leitet die Sitzung, falls die FK nichts anderes bestimmt. Der Vorsitz kann die Sitzungsleitung abgeben. Konkrete Gründe dafür werden genannt.
# Der Vorsitz leitet die Sitzung, falls die FK nichts anderes bestimmt. Der Vorsitz kann die Sitzungsleitung abgeben. Konkrete Gründe dafür werden genannt.
# Der Vorsitz empfiehlt eine TO, welche zumindest Berichte und Anträge umfasst. Die TO gilt, sobald alle Wünsche der Mitglieder zur TO behandelt wurden.
# Der Vorsitz empfiehlt eine TO, welche zumindest Berichte und Anträge umfasst. Die TO gilt, sobald alle Wünsche der Mitglieder zur TO behandelt wurden.
# Die Sitzungsleitung führt eine vorrangig nach Geschlecht und nachrangig nach Fachschaft ausgeglichene Redeliste. Steht nach einem männlichen Redebeitrag keine nicht-männliche Person auf der Redeliste, so wird sie im Anschluss für männliche Personen geschlossen, andernfalls erhält die nächste nichtmännliche Person das Wort. GO-Anträge können von dieser GO abweichend über die Führung der Redeliste bestimmen.
# Die Sitzungsleitung führt eine vorrangig nach Geschlecht und nachrangig nach Fachschaft ausgeglichene Redeliste. Steht nach einem männlichen Redebeitrag keine nicht-männliche Person auf der Redeliste, so wird sie im Anschluss für männliche Personen geschlossen, andernfalls erhält die nächste nicht-männliche Person das Wort. GO-Anträge können von dieser GO abweichend über die Führung der Redeliste bestimmen.
# Bei andauernden Störungen der Sitzung oder diskriminierenden, militaristischen oder faschistischen Äußerungen oder Redeinhalten sowie persönlichen Beleidigungen kann die Sitzungsleitung in Absprache mit den anwesenden Fachschaften Sanktionen verhängen. Diese können von einer Verwarnung, über ein Redeverbot im aktuellen Tagesordnungspunkt bis hin zu einem Verweis aus dem Sitzungsraum gehen. Die Definitionsmacht über Sexismus liegt alleine bei FLINT*.
# Bei andauernden Störungen der Sitzung oder diskriminierenden, militaristischen oder faschistischen Äußerungen oder Redeinhalten sowie persönlichen Beleidigungen kann die Sitzungsleitung in Absprache mit den anwesenden Fachschaften Sanktionen verhängen. Diese können von einer Verwarnung, über ein Redeverbot im aktuellen Tagesordnungspunkt bis hin zu einem Verweis aus dem Sitzungsraum gehen. Die Definitionsmacht über Sexismus liegt alleine bei FLINT*.