Fachschaften-Finanzordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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In einer Ordnung für Fachschaftsfinanzen (FS-FinO) vereinbart die Studierendenschaft feste Regelungen für die Handhabung der Fachschaftsfinanzen. Sie orientiert sich grundsätzlich an der gängigen Praxis und greift ggf. ehemalige Praxen und Praxen anderer Studierendenschaften sowie Ideen aus den Fachschaften auf, um in Angelegenheiten der Haushalts- und Wirtschaftsführung eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen den Fachschaften und den Organen der Studierendenschaft zu gewährleisten. | In einer Ordnung für Fachschaftsfinanzen (FS-FinO) vereinbart die Studierendenschaft feste Regelungen für die Handhabung der Fachschaftsfinanzen. Sie orientiert sich grundsätzlich an der gängigen Praxis und greift ggf. ehemalige Praxen und Praxen anderer Studierendenschaften sowie Ideen aus den Fachschaften auf, um in Angelegenheiten der Haushalts- und Wirtschaftsführung eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen den Fachschaften und den Organen der Studierendenschaft zu gewährleisten. | ||
== | == Entwürfe == | ||
[[FS-FinO: 1. Entwurf vom 19. Mai]] | |||
== Behandlung auf der Fachschaftenkonferenz == | == Behandlung auf der Fachschaftenkonferenz == |