Fachschaften-Finanzordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Auf der FK vom 19. Mai 2020 stellt das Fachschaftenreferat folgende Fachschaftenfinanzordnung vor. Änderungswünsche seitens der Fachschaften werden bis zur FK am 26. Mai 2020 angenommen. Auf der FK am 26. Mai 2020 wird das Fachschaftenreferat beantragen, dass sich die FK für die Einführung dieser Fachschaftenfinanzordnung ausspricht.
Auf der FK vom 19. Mai 2020 stellte das Fachschaftenreferat folgende Fachschaftenfinanzordnung vor. Änderungswünsche seitens der Fachschaften werden voraussichtlich bis zum 1. Oktober diskutiert und aufgenommen. Anschließend können alle Fachschaften über den finalen Entwurf abstimmen. Es ist angedacht, dass der Entwurf anschließend vom Studierendenparlament als Ordnung der Studierendenschaft beschlossen wird und ab nächstem Jahr gilt.


== Problemstellung ==
== Problemstellung ==
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== Behandlung auf der Fachschaftenkonferenz ==
== Behandlung auf der Fachschaftenkonferenz ==


Die Ordnung wurde auf der FK am 19. Mai 2020 vorgestellt.
Der obenstehende Entwurf wurde auf der FK am 19. Mai 2020 vorgestellt.


Auf der FK am 26. Mai 2020 wurde die Ordnung besprochen und es wurde gewünscht § 1 zu ändern. Außerdem wurde gewünscht, dass die FK sich auf einen Entwurf einigt, welcher dann dem StuPa vorgelegt werden soll.  
Bis voraussichtlich zum 1. Oktober können Änderungswünsche eingebracht werden. Dies sind von Fachschaftsseiten aktuell:
* der Verteilungsschlüssel darf keine Nachteile für einzelne Fachschaften bedeuten.
* der Vorschlag eines Verteilungsschlüssel soll nicht an den aktuellen Abstimmungsmodus der FK gebunden sein.
* das Haushalts-Veto soll gestrichen werden.
* der FK-Topf soll gedeckelt werden.
* die Bearbeitung der Erstattungsanträge soll so digital wie rechtlich möglich erfolgen.
* die FK soll über die Verwendung ihrer Gelder informiert werden.
* die sachliche Richtigkeit eines Erstattungsantrags einer Fachschaft soll immer von einer*einem Referent*in einer anderen Fachschaft geprüft werden.
* die persönliche Adresse der*des Fachschaftsfinanzers soll als Kriterium für Erstattungsanträge gestrichen werden.
* personalisierte Inventuranschaffungen (Fachschafts-T-Shirts) sollen dereguliert werden.
* der AStA soll nicht dazu verpflichtet werden, den Fachschaften Bürobedarf zu stellen. (gleicht Werbung)
* Geschenke sollen nicht mit einem festen Wert gedeckelt werden. Ein Geschenk sollte sich daran orientieren, was dem geleisteten Aufwand gerecht wird.
* Nicht nur Hygieneprodukte, sondern allgemein alltägliche Produkte sollen an Studierende verteilt werden dürfen.
* kostengünstige Fahrten, bei denen eine Mindestbeteiligung von 10€ keinen Sinn ergibt, sollen berücksichtigt werden.
* der Zweck des Zinslosen Darlehns sollte explizit genannt werden.


Änderungswünsche o.ä. zur Ordnung können vorerst bis zum 19. Juni dem Fachschaftenreferat per Mail zugeschickt werden. Entsteht daraus ein konsensfähiger Entwurf, würde das Fachschaftenreferat diesen noch in der Vorlesungszeit ins Studierendenparlament einbringen. Andernfalls wird eine Einbringung zum Wintersemester angestrebt. Dieses Vorgehen wird auf der FK am 9. Juni zur Debatte gestellt.
Zudem sind im Dialog zwischen Fachschaftenreferat und Finanzreferat weitere Ideen aufgekommen:
* die Ordnung könnte ihrerseits eine verbindliche Richtlinie für die Handhabung von Erstattungsanträgen vorsehen. Eine solche Richtlinie könnte von der FK in Zusammenarbeit mit Fachschaften- und Finanzreferat aktuell gehalten werden. Die geltenden Regeln für Erstattungsanträge wären in einem Dokument zusammengefasst und sollte sich eine Fachschaft an einem Punkt stören, könnte sie relativ unkompliziert eine Änderung der Richtlinie beantragen.
* Anstelle eines Vorschlags für einen Verteilungsschlüssels wäre es möglich, dass jede Fachschaft mit finanziellen Problemen die Möglichkeit bekommt, für eine Erhöhung der Fachschaftsfinanzen zu argumentieren. Auf diese Weise wäre ausgeschlossen, dass der Verteilungsschlüssel zu ungunsten mancher Fachschaften verändert wird.
 
Im Oktober schlägt das Fachschaftenreferat der FK unter Berücksichtigung der Änderungswünsche einen Entwurf vor. Die FK beschließt im Anschluss darüber, ob sie dem Studierendenparlament empfehlen möchte, diesen Entwurf als Fachschaften-Finanzordnung der Studierendenschaft zu beschließen.


== Behandlung im Studierendenparlament ==
== Behandlung im Studierendenparlament ==


Sobald der Entstehungsprozess der Fachschaften-Finanzordnung auf der FK abgeschlossen ist, wird ein Antrag auf Satzungänderung zur Einführung der Fachschaften-Finanzordnung an das Studierendenparlament gestellt.
Sobald der Entstehungsprozess der Fachschaften-Finanzordnung auf der FK abgeschlossen ist, wird ein Antrag auf Satzungänderung zur Einführung der Fachschaften-Finanzordnung an das Studierendenparlament gestellt. Dies wird voraussichtlich Ende Oktober der Fall sein.