Beanstandung des Wahlverfahrens im November 2019: Unterschied zwischen den Versionen

 
(4 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 14: Zeile 14:
== Entwicklung im März ==
== Entwicklung im März ==


Das Fachschaftenreferat hat die Beanstandung des Wahlverfahrens intern geprüft. Nach dem Ergebnis dieser Prüfung ließe sich eine Annullierung der Stimmen aus der 2. Lesung vermeiden, da die fehlerhafte Formulierung im dazugehörigen Protokoll einfach geändert werden kann gemäß § 47 VwVfG NRW: <blockquote>„Ein fehlerhafter Verwaltungsakt kann in einen anderen Verwaltungsakt umgedeutet werden, wenn er auf das gleiche Ziel gerichtet ist, von der erlassenden Behörde in der geschehenen Verfahrensweise und Form rechtmäßig hätte erlassen werden können, und wenn die Voraussetzungen für dessen Erlass erfüllt sind.“</blockquote> Außerdem sind sich die Mitglieder des AStA-Vorsitzes in der Frage, ob die FK unter Zeitdruck steht, dem Anschein nach gar nicht einig.
Das Fachschaftenreferat hat die Beanstandung des Wahlverfahrens intern geprüft. Nach dem Ergebnis dieser Prüfung ließe sich eine Annullierung der Stimmen aus der 2. Lesung vermeiden, da die fehlerhafte Formulierung im dazugehörigen Protokoll einfach geändert werden kann gemäß § 47 VwVfG NRW: <blockquote>„Ein fehlerhafter Verwaltungsakt kann in einen anderen Verwaltungsakt umgedeutet werden, wenn er auf das gleiche Ziel gerichtet ist, von der erlassenden Behörde in der geschehenen Verfahrensweise und Form rechtmäßig hätte erlassen werden können, und wenn die Voraussetzungen für dessen Erlass erfüllt sind.“</blockquote>
 
== Entwicklung im April ==
 
Aufgrund der Corona-Epidemie wurde die Schaffung der Abhilfe verschoben. Sie soll behandelt werden, sobald davon ausgegangen werden kann, dass alle Fachschaften den Ablauf des Verfahrens zur Kenntnis nehmen.
 
== Entwicklung im Mai ==
 
Am Donnerstag, den 28. Mai, beginnt um 18 Uhr c.t. eine FK-Sondersitzung, auf welcher allein über die Beanstandung beraten wird. Auf diese Weise sollen den Fachschaften, die sich für das Thema nicht interessieren, langatmige Diskussionen auf den regulären Sitzungen der FK erspart bleiben. Als Ergebnis der FK-Sondersitzung sollen ein oder mehrere Optionen zur Schaffung der Abhilfe vorgegeben werden, welche auf der nächsten regulären FK als Basis für ein Meinungsbild dienen sollen. Im Anschluss an das Meinungsbild stellt das Fachschaftenreferat einen Antrag auf Abhilfe. Wird der Antrag angenommen und die Abhilfe geleistet, ist das Beanstandungsverfahren beendet.