Beanstandung des Wahlverfahrens im November 2019: Unterschied zwischen den Versionen

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== Entwicklung im März ==
== Entwicklung im März ==


Das Fachschaftenreferat hat die Beanstandung des Wahlverfahrens intern geprüft. Nach dem Ergebnis dieser Prüfung ließe sich eine Annullierung der Stimmen aus der 2. Lesung vermeiden, da die fehlerhafte Formulierung im dazugehörigen Protokoll einfach geändert werden kann gemäß § 47 VwVfG NRW: <blockquote>„Ein fehlerhafter Verwaltungsakt kann in einen anderen Verwaltungsakt umgedeutet werden, wenn er auf das gleiche Ziel gerichtet ist, von der erlassenden Behörde in der geschehenen Verfahrensweise und Form rechtmäßig hätte erlassen werden können, und wenn die Voraussetzungen für dessen Erlass erfüllt sind.“</blockquote> Außerdem sind sich die Mitglieder des AStA-Vorsitzes in der Frage, ob die FK unter Zeitdruck steht, dem Anschein nach gar nicht einig.
Das Fachschaftenreferat hat die Beanstandung des Wahlverfahrens intern geprüft. Nach dem Ergebnis dieser Prüfung ließe sich eine Annullierung der Stimmen aus der 2. Lesung vermeiden, da die fehlerhafte Formulierung im dazugehörigen Protokoll einfach geändert werden kann gemäß § 47 VwVfG NRW: <blockquote>„Ein fehlerhafter Verwaltungsakt kann in einen anderen Verwaltungsakt umgedeutet werden, wenn er auf das gleiche Ziel gerichtet ist, von der erlassenden Behörde in der geschehenen Verfahrensweise und Form rechtmäßig hätte erlassen werden können, und wenn die Voraussetzungen für dessen Erlass erfüllt sind.“</blockquote>