Anwesenheitspflichten: Unterschied zwischen den Versionen

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Da das neue nordrhein-westfälische Hochschulgesetz von 2019 die Regulierung von Anwesenheitspflichten lockert, steht dieses Thema wieder im Diskurs. Die Wiedereinführung von Anwesenheitspflichten soll nun auf Fachbereichsebene thematisiert werden.
Da das neue nordrhein-westfälische Hochschulgesetz von 2019 die Regulierung von Anwesenheitspflichten lockert, steht dieses Thema wieder im Diskurs. Die Wiedereinführung von Anwesenheitspflichten soll nun auf Fachbereichsebene thematisiert werden.
== Anwesenheitspflichten und soziale Härtefälle ==
Durch eine Wiedereinführung von Anwesenheitspflichten wären insbesondere folgende Gruppen von Benachteiligung betroffen:
* finanzschwache Studierende mit Nebenjobs
* kranke oder behinderte Studierende
* pendelde oder alleinerziehende Studierende
* Studierende mit Kindern
In einem Schreiben vom 27. November 2019 appelierten diverse Statusgruppenvertretungen der Studierendenschaft, sowie der AStA-Vorsitz, an die Fachschaften, Anwesenheitspflichten in den Studienbeiräten und Fachbereichsräten abzuwenden oder soziale Härten abzumildern. Rückfragen diesbezüglich ließen sich an die jeweiligen autonomen AStA-Referate wenden.


== Senatsbeschluss von 2010 ==
== Senatsbeschluss von 2010 ==
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*Die Anwesenheitspflicht bei einzelnen Veranstaltungen muss in den Prüfungsordnungen (Modulbeschreibungen) geregelt und im Hinblick auf die zu erreichenden Kompetenzen begründet werden.
*Die Anwesenheitspflicht bei einzelnen Veranstaltungen muss in den Prüfungsordnungen (Modulbeschreibungen) geregelt und im Hinblick auf die zu erreichenden Kompetenzen begründet werden.


== Anwesenheitspflichten und soziale Härtefälle ==


Durch eine Wiedereinführung von Anwesenheitspflichten wären insbesondere folgende Gruppen von Benachteiligung betroffen:
== Stellungnahme der Fachschaftenkonferenz der Universität Münster zum Eckpunktepapier des Hochschulzukunftsgesetzes von 2013 ==
* finanzschwache Studierende mit Nebenjobs
 
* kranke oder behinderte Studierende
Im Rahmen einer Stellungnahme zur Novellierung des Hochschulgesetzes, welche 2014 umgesetzt wurde, hat sich die FK am 8. Januar 2013 wie folgt zu Anwesenheitspflichten positioniert:
* pendelde oder alleinerziehende Studierende
 
* Studierende mit Kindern
: ''"Für Anwesenheitspflichten sollen sachgemäße Regelungen gelten. [...] Die Fachschaftenkonferenz fordert eine generelle Abschaffung der Anwesenheitspflichten, außer in den Fällen, in denen der Lernerfolg erst zwingend durch die Anwesenheit ermöglicht wird."''
 
== FK-Resolution von 2017 ==
 
Im Rahmen einer Resolution hat die FK am 23. Mai 2017 die ''"Durchsetzung der bestehenden Gesetz und inneruniversitären Regelungen zur Abschaffung der Anwesenheitspflicht"'' gefordert.
 
== FK-Resolution von 2018 ==
 
Nach der Bekanntwerdung des ersten Entwurfs zum neuen Hochschulgesetz, welches 2019 beschlossen wurde, hat sich die FK im Rahmen einer Resolution vom 3. Juli 2018 wie folgt geäußert:
 
: ''"Die kommentarlose Streichung des Verbots von Anwesenheitspflichten kritisiert die Fachschaftenkonferenz. Jegliche Ermöglichung von Anwesenheitspflichten, die über die bestehenden gesetzlichen Regelungen hinausgehen, ist abzulehnen. Dies ist mit der Entscheidung der Resolution der Fachschaftenkonferenz von Januar 2017 deckungsgleich."''
 
== FK-Resolution und Pressemeldung gegen den Referentenentwurf des neuen Hochschulgesetz von 2019 ==
 
Zu der Zeit, in welcher das neue Hochschulgesetz im Landtag behandelt wurde, hat die FK mit Beschluss vom 8. Mai 2019 eine Resolution als Pressemeldung herausgegeben und sich somit wie folgt zu Anwesenheitspflichten als einem der besonders kritischen Punkte positioniert:
 
: ''"Die Wiedereinführung von Anwesenheitspflichten kann Studierende in ihrer Selbstbestimmung einschränken. Betroffen davon sind unter anderem pendelnde, arbeitende und chronisch kranke Studierende, sowie Studierende mit Kind(ern). Mit der flächendeckenden Möglichkeit der Wiedereinführung von Anwesenheitspflichten schafft der Entwurf legale Bedingungen für Chancenungleichheit und strukturelle Diskriminierung."''
 
== FK-Beschluss von 2020 ==
 
Als Reaktion auf Zustände am Fachbereich 8 Geschichte/Philosophie hat die FK am 18. Februar 2020 folgenden Beschluss gefasst:


In einem Schreiben vom 27. November 2019 appelierten diverse Statusgruppenvertretungen der Studierendenschaft, sowie der AStA-Vorsitz, an die Fachschaften, Anwesenheitspflichten in den Studienbeiräten und Fachbereichsräten abzuwenden oder soziale Härten abzumildern. Rückfragen diesbezüglich ließen sich an die jeweiligen autonomen AStA-Referate wenden.
: "Die Fachschaftenkonferenz spricht sich [https://www.asta.ms/images/Dokumente/Fachschaften/FK-Protokolle/2020/20-01-21_antrag_geschichte_anwesenheitspflicht.pdf daher] gegen die Wiedereinführung von Anwesenheitspflichten insbesondere in pauschalisierter Form aus und bekräftigt ihre hierzu im Rahmen der Diskussion um die Änderung des Hochschulgesetzes im Jahr 2018 formulierte Position. Für das Verlangen von Anwesenheitspflichten in begründeten Ausnahmefällen gibt es das etablierte Verfahren mit der Beteiligung von SBR und FBR (vgl. Brief hierzu auch das Schreiben des Rektorats von Anfang Dezember 2019). Wir sehen keine Notwendigkeit hier Änderungen vorzunehmen und fordern die [[Fachschaftenbeauftragte|Fachschaftbeauftragten]] auf die hier beschlossene Haltung den relevanten Akteur*innen auf der Ebene der Senatskommission, die sich u.A. damit befasst, zu kommunizieren."